Ich habe mit meinem Auto auf dem Gehweg geparkt und einen Zettel von einer Politesse bekommen mit der Aufschrift "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg".
Nun meine Frage: Ist das Wort "verbotswidrig" nicht doppelt verneint?
verbot ist klar, heißt "verboten" widrig heißt doch so viel wie "entgegen"
Wenn ich nun entgegen dem verbot parke, ist doch alles korrekt.
Müsste es nicht "gebotswidrig" heißen?

Du hast verbotswidrig geparkt, weil Du, entgegen dem Verbot, eines getan hast- nämlich geparkt. Amtsdeutsch, is so.

Genau genommen hast du recht.Sprachlich ist es etwas falsch. Es müsste eigenlich verbotenerweise oder ordnungswidrig heißen. Ich muß dir Recht geben. Allerdings kann man auch sagen du hast dich wider "entgegen" des Verbots also verbotswidrig dort hingestellt.
PepsiMaster am 11. November 2008 01:58 Widersprichst Du Dir nicht?! Zuerst sagst Du, er habe recht und dann allerdings auch nicht...
im Duden steht es drin... und ich erkenne auch nichts unsinniges an dem Wort.
Es gibt ein Verbot und wenn man wider diesem Verbot handelt (entgegen dem Verbot) handelt man verbotswidrig.
entgegen der Anweisung, sprich verbot|| ist absolut korrekt
Das Wort verbotswidrig gibt es nicht. Das wäre in der Tat völlig unsinnig. Oder heißt verbotswidrig dann "erlaubt"? ;-)))
PepsiMaster am 11. November 2008 01:55 dann schau mal im Duden nach bevor Du behauptest das Wort gäbe es nicht.
Es ist außerdem auch nicht unsinnig.
Es gibt ein Verbot und wenn man wider diesem Verbot handelt (entgegen dem Verbot) handelt man verbotswidrig.

Gute Frage !Fakt ist :du hast falsch geparkt!
widrig=zuwider, unangenehm

Ihr habt völlig Recht! Nichtsdestotrotz bin ich mir sicher, das Wort schon oft gehört zu haben. Im Duden steht es jedenfalls nicht.
Doch, steht im Duden.
Kristall08 am 11. November 2008 23:28 Okay, dann brauch ich wohl ´nen neuen.
Wieso Amtsdeutsch ich finde es klar.
Wenn man entgegen einem Verbot geparkt hat hat man verbotswidrig geparkt.
Ja, ist auch klar. S.o., gehört aber dennoch nicht unbedingt zur Umgangssprache. Wird eben eher im Amtsdeutsch verwendet. Ist ja auch kein Werturteil.