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"Verbotswidrig": Doppelte Verneinung?

gefragt von stb2050 am 10.11.2008 um 12:49 Uhr

Ich habe mit meinem Auto auf dem Gehweg geparkt und einen Zettel von einer Politesse bekommen mit der Aufschrift "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg".

Nun meine Frage: Ist das Wort "verbotswidrig" nicht doppelt verneint?

verbot ist klar, heißt "verboten" widrig heißt doch so viel wie "entgegen"

Wenn ich nun entgegen dem verbot parke, ist doch alles korrekt.

Müsste es nicht "gebotswidrig" heißen?

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Verkehr x 1.864

gamasche
beantwortet von gamasche am 10. November 2008 12:51
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Du hast verbotswidrig geparkt, weil Du, entgegen dem Verbot, eines getan hast- nämlich geparkt. Amtsdeutsch, is so.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 10. November 2008 13:09

Wieso Amtsdeutsch ich finde es klar.

Wenn man entgegen einem Verbot geparkt hat hat man verbotswidrig geparkt.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 10. November 2008 13:14

Ja, ist auch klar. S.o., gehört aber dennoch nicht unbedingt zur Umgangssprache. Wird eben eher im Amtsdeutsch verwendet. Ist ja auch kein Werturteil.


thebrain
beantwortet von thebrain am 10. November 2008 12:52
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Genau genommen hast du recht.Sprachlich ist es etwas falsch. Es müsste eigenlich verbotenerweise oder ordnungswidrig heißen. Ich muß dir Recht geben. Allerdings kann man auch sagen du hast dich wider "entgegen" des Verbots also verbotswidrig dort hingestellt.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. November 2008 01:58

Widersprichst Du Dir nicht?! Zuerst sagst Du, er habe recht und dann allerdings auch nicht...

im Duden steht es drin... und ich erkenne auch nichts unsinniges an dem Wort.

Es gibt ein Verbot und wenn man wider diesem Verbot handelt (entgegen dem Verbot) handelt man verbotswidrig.


anonym
beantwortet von newcomer am 10. November 2008 12:51
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entgegen der Anweisung, sprich verbot|| ist absolut korrekt


anonym
beantwortet von FridaGT am 10. November 2008 12:50
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Das Wort verbotswidrig gibt es nicht. Das wäre in der Tat völlig unsinnig. Oder heißt verbotswidrig dann "erlaubt"? ;-)))

Kommentar von Simple_avatar1smallsucre am 10. November 2008 12:56
Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. November 2008 01:55

dann schau mal im Duden nach bevor Du behauptest das Wort gäbe es nicht.

Es ist außerdem auch nicht unsinnig.

Es gibt ein Verbot und wenn man wider diesem Verbot handelt (entgegen dem Verbot) handelt man verbotswidrig.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 10. November 2008 13:50
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Das müsste wohl eher "verkehrswidrig" heißen!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 10. November 2008 13:11
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claudini
beantwortet von claudini am 10. November 2008 12:59
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Gute Frage !Fakt ist :du hast falsch geparkt!

widrig=zuwider, unangenehm


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 10. November 2008 12:52
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Ihr habt völlig Recht! Nichtsdestotrotz bin ich mir sicher, das Wort schon oft gehört zu haben. Im Duden steht es jedenfalls nicht.

Kommentar von Auskunft am 10. November 2008 13:11

Doch, steht im Duden.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 11. November 2008 23:28

Okay, dann brauch ich wohl ´nen neuen.


anonym
beantwortet von docbde am 10. November 2008 12:51
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Zahlen wirst du trotzdem müssen... ;-)


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