dingsvomdach am 09.05.2009 um 17:37 Uhr
Folgender mir unerklärlicher Sachverhalt: Verkauf auf ebay eines "verbotenen" Buches, das Angebot wurde gelöscht (es hatte noch niemand darauf geboten). Ich bin nun aufgeklärt, soll nicht wieder vorkommen, es war mir nicht bewußt, daß es bei ebay auf dem Index steht, ich entschuldige mich! Neugierig wie ich bin, habe ich ebay nach ebendiesem Artikel durchforstet und siehe da: der selbe Artikel wird nochmal verkauft-sogar nicht nur ein Buch sondern alle drei Bände. Und da wird auch darauf geboten, das Angebot besteht aber noch. Wie geht das vonstatten? Wenn es verboten ist, diesen Artikel zu verkaufen dann soll das doch für alle Verkäufer gelten oder nicht?? Habt ihr da einen Rat für mich? Danke und schöne Grüße

Sicher kommt es darauf an, welcher Mitarbeiter das löscht. Zuweilen werden bei mir die Artikel auch immer gelöscht, wenn ich "GAY" irgendwo dahinter schreibe. Manchmal liegt es auch schlicht an der Kategorie. Zum Beispiel Geschichte, Zeitgeschichte etc. Diese Kategorien werden sicher von Ebay öfter durchsucht. Bei mir wurde ein Angebot immer wieder nicht zugelassen, weil ich es in der Kategorie Zeitgeschichte hatte- es war ein Bildband vom alten Russland. Danach hab ich es unter Kunst und Kultur verkauft.
der wurde wohl nur einfach noch nicht erwischt, melde den doch an ebay, wenn du willst.
dingsvomdach am 9. Mai 2009 17:45 ich bin zwar keine Petze aber das habe ich auch getan.
kann ich verstehen, gleiches recht für alle!

Mir wurde mal als Angebot eine harmlose Marketing-Video-VHS-Cassette gelöscht nur weil ich in der Artikelbeschreibung auf die Internetseite des Autors hingewiesen habe.
dingsvomdach am 11. Mai 2009 10:59 wurde dies dann als Werbung definiert? Oder steht der Autor auf der schwarzen Liste?

Wahrscheinlich hat eBay das nur noch nicht gemerkt, weil keiner den Artikel gemeldet hat.

Kommt darauf an was das für ein Buch ist, vielleicht haben diese Nutzer einen speziellen Vertrag mit eBay.
dingsvomdach am 11. Mai 2009 10:58 ich nehme an,dieser Verkäufer hat mich bei ebay gemeldet,damit er mit seinem Verkauf "freies Feld" hat

so funktioniert das also:man kann was "verbotenes" anbieten in der Hoffnung,nicht erwischt/gemeldet zu werden.Ich dachte, so spezielle Stichwörter/Autoren fallen gleich bei den ebay-Mitarbeitern in einen Topf zur genaueren Prüfung-dem scheint nicht so zu sein! Gelöscht wird nur dann,wenn es gemeldet/beanstandet wird.DANKE SEHR an alle, ich habe es verstanden!
Phunkydata am 9. Mai 2009 22:38 Falsch !
dingsvomdach am 11. Mai 2009 10:57 ja wie denn dann?? Kläre mich doch bitte auf!

Es können nicht alle Artikel an eBay gemeldet werden...
dann scheint die Kategorie "Spiritismus und Esotherik" bei ebay ein rotes Tuch zu sein.Danke für den Hinweis
Ja genau... mit dieser Kategorie hatte ich auch schon Probleme.
sehr interessant.Was war dann deine umbenannte Kategorie in dem Falle? Ich kann es ja nicht unter Belletristik einstellen....grübelgrübel