Meines Wissens ist die Ständerhaltung von Pferden nicht nur in Deutschland verboten.
Frage 1 Gilt dies auch in Österreich ?
Frage 2 Ist es auch verboten bzw. gilt das Tierschutzgesetz auch, wenn Ponys Mo-Fr. von 9-17°° aufgetrenst und am Halsriemen angebunden bewegungsgehemmt im Ständer stehen und nur nachts und am Wochenende auf die Koppel dürfen ?

leider geht der tierschutz sehr langsam. es geht nicht von heute auf morgen die welt der reiterei also die tierhaltung von pferde zu ändern. leider. du kannst nur zivil courage zeigen und dsagen einfach und höflich deine meoinung dazu. wie es in österreich ist weiss ich nicht aber ständer sind hier in deutschland verboten. wobei stunden weise sicher nicht in den verbot ausdrücklich veranckert ist. auch mit ausbinden zügel und etc.. wird sich nicht so schnell was ändern. die sogennante rollkur art mit schlaufezügel sind in meine augen grosse tierqälerei.
auf turnieren (also in ausnahmesituationen) ist ständerhaltung noch erlaubt, aber das was du da beschreibst klingt nicht nach ausnahme, eher nach regel, zumal die tiere aufgetrenst stehen. von daher geh ich davon aus das ein verstoss gegen das tierschutzgesetz vorliegt. wenigstens kommen sie nachts un am we auf die koppel. is zwar nich gut aber besser wie nix.
eigentlich schon in österreich weis ichs aber nicht !! bei uns stehen aber auch zwei pferde im ständer also in deutschland aber das waren zu den zeiten wos nicht verboten war 4 jetzt sinds aus jeweils 2 eine gemacht udn die sind sehr lang angebunden also geht des aber mit halsriemen und trense bewegungsgehemmt nicht!!
in dtl is die übergangszeit für die ständerhaltung 5 jahre gewesen un die war 2000 rum!
im übrigen sind schlaufzügel und ausbinder bei richtiger handhabung hervorragende hilfsmittel.
kommt immer drauf an wer damit arbeitet.