ich sitze fast täglich am pc und muss für meinen chef e-mail aderssen von firmen (die ich von einer internetseite habe) quasi abschreiben. ich weiß, dass sie an die andressen die herausfinde werbung verschicken. das sind doch dann spams oder? ich habe eine liste mit städten aus deutschland bekommen. ich frage mich seit wochen, ob das vielleicht nicht doch verboten ist was ich da mache. könnt ihr mir da weiter helfen. denn ich möchte nichts verbotenes tun. danke schon im voraus...

die adressen zu sammeln ist nicht verboten, aber werbung (Spam) dort hin zusenden ist verboten und strafbar. aber nicht du wirst bestraft sondern dein chef.
Urteil BGH vom 17.07.2008, AZ:BGH IZR 75/06, "Wenn ein Unternehmen Nummer oder Mailadresse im Telefonbuch oder der Homepage veröffentlicht, stimmt es damit zugleich stillschweigend der Zusendung von Angeboten zu, die sich auf sein Warenangebot beziehen." - Falls dein Chef also Angebote an gewerbliche Kunden schickt, die deren Tätigkeitsfeld betreffen, darf er das seit dem Sommer machen.
moon73 am 27. Oktober 2008 14:09 Genau.

kommt darauf an, wenn es privat Personen sind, ist es ganz klar verboten wenn vorher kein Kundenkontakt bestanden hat (Kauffertrag etc.), handelt es sich um geschäftliche E-mails ist es bedingt erlaubt, wenn dein Chef auf Grund der Art des angeschriebenen Unternehmens davon ausgehen kann, dass derjenige Nutzen von dem "Angebot" hat.
Denise180685 am 27. Oktober 2008 13:33 schau einfach mal im internet unter Adress-aquise, kalt Aquise und B to B (Bussines to Bussines) und B to C (B to Customer) findet sich viel dazu in div. Marketing-Lexikas.

Die meisten Firmen haben deshalb ein Anti-Spam-System. Du solltest Dir darueber nicht den Kopf zerbrechen. Mache Deine Arbeit und die Verantwortung ueberlasse Deinen Chef.
Das Erfassen der E-Mail-Adressen ist nicht verboten - kannst Du also ruhig für Deinen Chef machen. Wenn Dein Chef dann an diese Adressen E-Mails verschickt, muss er selbst dafür gerade stehen, wenn er eine Abmahnung wegen Spam-E-Mails bekommt. Ich würde das einfach so hinnehmen, wenn es Dein Chef so von Dir verlangt - zumindest, wenn Du Deinen Job magst und Du mit dieser Tätigkeit sonst keine Probleme hast.

E-Mailadressen von Firmen aus Telefonbüchern herauszusuchen und ihnen dann Werbung per E-Mail zu schicken ist nicht verboten.
Guppy194 am 27. Oktober 2008 13:33 doch; unaufgefordertes versenden von Werbe-emails ist spamming und verstößt gegen § 823 BGB und § 1 UWG
moon73 am 27. Oktober 2008 14:09
WhiteAngelmzg am 27. Oktober 2008 15:30 823 BGB??? nimm mal lieber das spezialgesetz...
Also ich habe nicht wirklich Ahnung davon aber ich würde sagen wenn sie ihre e-mail adresse öffentlich zur Schau stellen ist das doch ihre Schuld ich denke das,dass legal ist.
Guppy194 am 27. Oktober 2008 13:37 das wie Du sagst "öffentliche zur Schau stellen" besagt aber nicht, dass zugleich ein Einverständnis unterstellt werden kann, dass man unerwünschte email-Werbung bekommt
Es ist nicht verboten: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erlaubt-unverlangte-Werbe-Mail-an-Firma--/meldung/19589
oh je, man das ist aus 2001 da durfte man es noch..