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Verbindlichkeiten /Privatinsolvenz

gefragt von andreas48andreas48 am 04.05.2008 um 10:18 Uhr

Obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass ich Recht habe, bitte ich doch um Aussagen darüber, ob nach der Wohlverhaltensphase ALLE Verbindlichkeiten getilgt sind. Meine Bekannte behauptet aber, daß Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt bestehen bleiben... mir wäre das unlogisch.

Danke im Voraus

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Finanzamt x 935 Privatinsolvenz x 629

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Mai 2008 10:36
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Steuerschulden bleiben.

Die Finanzbehörden haben eine Sonderstellung; in gewisser Weise stehen sie außerhalb der (normalen) Gesetze.

Auch auch von deren Ermittlungsmöglichkeiten träumt so mancher Staatsanwalt - und ich spreche nur von den legalen. (Diese reichen ihnen aber nicht; wie wir in jüngster Zeit gesehen haben.)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 4. Mai 2008 10:39

ich bedanke mich und weiß, daß deine Antworten immer sehr kompetent sind

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 12. August 2008 17:33

Das stimmt aber nicht mehr! Öffentlich-rechtliche Gläubiger sind privatrechtlichen Gläubigern seit Inkrafttreten der Isnolvenzordnung gleichgestellt. Deswegen werden auch Steuerschulden grundsätzlich von einer Restschuldbefreiung, die nach einer erfolgreich absolvierten Wohlverhaltensphase erteilt wird, erfasst.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. Mai 2008 10:19
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Ist beim Staat immer alles logisch. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt bleiben bestehen und müssen getilgt werden, eben weil sie nicht als Verbindlichkeit behandelt werden. Jedenfalls die Schulden aus unerlaubter Handlung wie Steuerhinterziehung etc.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 4. Mai 2008 12:11

ûups auch dir natürlich ein nettes Danke


busfahrer
beantwortet von busfahrer am 25. Mai 2008 14:43
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Es gibt da noch die Verjährung.Googel mal


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Mai 2008 23:30
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Steuerschulden sind Schulden wie alle anderen auch! Es gibt sogar einen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), aus dem hervorgeht, dass negative Steuerbescheide (Forderungen des Staates während der Insolvenz) nicht rausgeschickt werden würfen, weil sie dem Sinn und Zweck der Insolvenz (der Entschuldung) zuwiderlaufen. Allerdings weiss ich, dass dieser Anwendungserlass in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Es werden teilweise auch negative Steuerbescheide rausgeschickt, wobei dann die Frage steht, wer denn diese Steuernachforderungen zu bestreiten hat: der Insolvenzverwalter aus der Masse oder der Steuerschuldner aus seinem unpfändbaren Einkünften! Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es darüber bis heute nicht.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 4. Mai 2008 12:13
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Nein. Steuern sind nicht Restschuldbefreibar.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 4. Mai 2008 14:15

oki danke


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 12. August 2008 17:32
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Öffentlich-rechtliche Gläubiger sind privatrechtlichen Gläubigern seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung gleichgestellt. Deswegen werden auch Steuerschulden grundsätzlich von einer Restschuldbefreiung, die nach einer erfolgreich absolvierten Wohlverhaltensphase erteilt wird, erfasst.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 4. Mai 2008 10:19
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Also ich bin auch der Meinung, dass alle Verbindlichkeiten getilgt sind.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 4. Mai 2008 10:24

steuern gehören dem staat und alles was man dem staat schuldet kann man nicht tilgen. genauso wenig wie bussgeld, etc. dachte ich zumindest jahrelang :)

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 4. Mai 2008 10:33

Mit einer sehr guten Begründung kann man z.B. bei Bußgeldern einen Erlass-Antrag stellen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 4. Mai 2008 14:16

ist laut Aussagen der anderen zwar nicht richtig, gleiche Fehlannahme wie ich, aber trotzdem danke


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