andreas48 am 04.05.2008 um 10:18 Uhr
Obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass ich Recht habe, bitte ich doch um Aussagen darüber, ob nach der Wohlverhaltensphase ALLE Verbindlichkeiten getilgt sind. Meine Bekannte behauptet aber, daß Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt bestehen bleiben... mir wäre das unlogisch.
Danke im Voraus

Ist beim Staat immer alles logisch. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt bleiben bestehen und müssen getilgt werden, eben weil sie nicht als Verbindlichkeit behandelt werden. Jedenfalls die Schulden aus unerlaubter Handlung wie Steuerhinterziehung etc.

Steuerschulden bleiben.
Die Finanzbehörden haben eine Sonderstellung; in gewisser Weise stehen sie außerhalb der (normalen) Gesetze.
Auch auch von deren Ermittlungsmöglichkeiten träumt so mancher Staatsanwalt - und ich spreche nur von den legalen. (Diese reichen ihnen aber nicht; wie wir in jüngster Zeit gesehen haben.)
andreas48 am 4. Mai 2008 10:39 ich bedanke mich und weiß, daß deine Antworten immer sehr kompetent sind
Nein. Steuern sind nicht Restschuldbefreibar.
andreas48 am 4. Mai 2008 14:15 oki danke

Also ich bin auch der Meinung, dass alle Verbindlichkeiten getilgt sind.
gertrude2 am 4. Mai 2008 10:24 steuern gehören dem staat und alles was man dem staat schuldet kann man nicht tilgen. genauso wenig wie bussgeld, etc. dachte ich zumindest jahrelang :)
Bandido am 4. Mai 2008 10:33 Mit einer sehr guten Begründung kann man z.B. bei Bußgeldern einen Erlass-Antrag stellen.
andreas48 am 4. Mai 2008 14:16 ist laut Aussagen der anderen zwar nicht richtig, gleiche Fehlannahme wie ich, aber trotzdem danke
Steuerschulden sind Schulden wie alle anderen auch! Es gibt sogar einen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), aus dem hervorgeht, dass negative Steuerbescheide (Forderungen des Staates während der Insolvenz) nicht rausgeschickt werden würfen, weil sie dem Sinn und Zweck der Insolvenz (der Entschuldung) zuwiderlaufen. Allerdings weiss ich, dass dieser Anwendungserlass in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Es werden teilweise auch negative Steuerbescheide rausgeschickt, wobei dann die Frage steht, wer denn diese Steuernachforderungen zu bestreiten hat: der Insolvenzverwalter aus der Masse oder der Steuerschuldner aus seinem unpfändbaren Einkünften! Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es darüber bis heute nicht.
ûups auch dir natürlich ein nettes Danke