Hallo! Ich habe folgenden Fall: ich habe Ende Oktober einen Neuwagen bestellt. Im Kaufvertrag wurde UNVERBINDLICH der 15. März als Lieferdatum genannt. Der Händler macht aber keine Anstalten, zu liefern, er kümmert sich auch nicht. Letzter Stand ist, dass der Wagen immer noch umkonfiguriert werden kann - es ist also noch nicht mal im Traum dran gedacht worden, den Wagen zu bauen geschweige denn, ihn auszuliefern. Meine Frage nun: habe ich rechtlich irgendeine Handhabe, wenn der Liefertermin im Kaufvertrag nur unverbindlich ist? Kann ich dem Händler irgendeine Frist setzen bzw. ihn auffordern, mir endlich ein VERBINDLICHES Lieferdatum zu nennen? Fühle ich langsam von dem Typen verar...

Hast Du wohl die falsche Marke gewählt. Hört sich nach deutsch an. Hättest Du einen Japaner gekauft, wäre es Dir nicht passiert.

Gerade bei Neuvorstellungen eines Fahrzeuges bekommen Händler mit mehr Kaufverträgen (unverbindliche Bestellung) auch mehr Lagerfahrzeuge.
Es gibt zwei Sorten Lieferfristen - verbindliche oder unverbindliche. Für Sie ist eine verbindliche Lieferfrist natürlich die bessere Lösung: Liefert der Händler innerhalb dieser Frist nicht, können Sie unter Erfüllung gewisser Auflagen vom Vertrag abspringen.
Auf eine solche Bindung wird sich der Händler - und zwar mit gutem Grund - häufig nicht einlassen: Denn innerhalb der vereinbarten Frist muß er ja schließlich den bestellten Wagen beibringen.
Und oft genug lassen Ihn seine Zulieferer im Regen stehen. Die Vereinbarung "unverbindlicher" Lieferfristen ist also grundsätzlich nicht unseriös, wenn dabei gewisse Regeln eingehalten werden:
Unabhängig davon, ob die Lieferfrist nun verbindlich oder unverbindlich ist:
Achten Sie immer darauf, daß die Frist genau bestimmt ist. Also: "Lieferung bis zum (Datum)". Oder: "Lieferung binnen sechs Wochen ab Bestellung". Das Lieferdatum muß man mit Hilfe des Kalenders genau berechnen können.
Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagen - Verkaufsbedingungen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Das hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung pochen.
Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug ( § 284 I BGB).
Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen daß Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden ( § 326 BGB).
Diese Formalitäten müssen Sie unbedingt einhalten, weil Sie sonst gegen den Händler nicht wirksam vorgehen können!
http://www.ra-kassing.de/verkehr/autokauf/neuwkauf/lieferfr.htm
Danke, dann werde ich dementsprechend handeln.
HerrLich am 27. Februar 2008 23:42 DH - Wo hast Du das wieder so schnell ausgegraben ;-)
ich grabe meistens bei www.google.de ;-)
jbinfo am 27. Februar 2008 23:49 Um es nochmal klar zustellen: Gibt es eine Bestätigung des Händlers (Verkäufers) der Lieferung zu einem bestimmten Termin ?
Unverbindliche Lieferung bis 15.3. steht im Kaufvertrag.
jbinfo am 27. Februar 2008 23:59 Unverbindliche Lieferung, bedeutet, kann geliefert werden oder auch nicht. Erst wenn Du eine verbindliche Auftragsbestätigung des Händlers hast, kannst Du rechtlich etwas bewirken. Allerdings verstehe ich es z.Zt. nicht bei FIAT nicht zu liefern. Die sind doch froh über jeden Kunden.
Aber nicht beim Fiat 500, da kommen sie leider nicht hinterher mit der Produktion. Also der oben angegebene Link sagt was anderes zu unverbindlich zugesagten Lieferfristen. Ich werd mal schauen, was sich machen lässt. Deswegen hatte ich hier ja nachgefragt, weil ich wissen wollte, ob man irgendwann mal einen ANSPRUCH darauf hat, einen VERBINDLICHEN Termin genannt zu bekommen. Sonst kann er sich der Händler ja schön einfach machen, wenn er einfach überall nur "unverbindlich" reinschreibt und man dann als Käufer keine Handhabe hat.
jbinfo am 28. Februar 2008 00:08 Es ist aber leider so: Eine Bestellung wird erst mit einer Bestätigung wirksam. Auch beim FIAT 500, der Knutschkugel aus meiner Jugend. Auf DEUTSCH, der Händler hat Dich verarscht um ein zusätzliches Auto zu bekommen.
Wie, um ein zusätzliches Auto zu bekommen?
jbinfo am 28. Februar 2008 00:11 JA, für die Ausstellung. Ist leider so bei manchen Händlern.
Das wäre ja echt Verarsche. Und was kann man da machen? Das heißt ich müsste jetzt zusehen dass ich so ne Lieferbestätigung kriege?
jbinfo am 28. Februar 2008 00:17 Traurig aber wahr, da kannst Du nicht viel machen. Bei einer Lieferbestätigung (schriftlich) dann schon. Aber der Händler wird es sicher nicht machen, wie ich das so sehe. Ist es ein kleiner oder ein großer Händler ? Darf ich fragen in welcher Stadt ? Kannst mir auch über die Mail-Adresse im Profil gerne schreiben. Ich mag solche Händler nicht.

Die Um-Konfiguration hängt doch nicht von der Produktion ab; teilweise wird sie sogar erst im Autohaus durchgeführt. Eine Handhabe hast du bei einen "unverbindlichen" (nomen est omen) Liefertermin leider nicht und was wolltest du dann "ein"-fordern (im Gegensatz zum "Aus"-Fordern)? Ich würde mich zum unverbidlichen Liefertermin mit dem Händler in Verbindung setzen und ihn um einen "verbindlichen" Termin bitten; er hat ja immerhin seinen Teil der Vertragskonditionen eingehalten.

vielleicht klappt es noch bis zum 15. März. Es sind ja noch 14 tage hin.
Der 15. März wird auf keinen Fall eingehalten, wie gesagt, es wurde noch nicht einmal ansatzweise damit begonnen den Wagen zu BAUEN und der Händler sagte, dass es mindestens 3 Wochen dauert vom Baubeginn bis zur Auslieferung. Der Termin wird also ganz sicher nicht eingehalten und auf Nachfrage werden mir auch keine Termine genannt, ich werde seit Wochen nur hingehalten. Finde es schon komisch, dass meine Bestellung jetzt seit Ende Oktober im gleichen Status hängt....
Nix deutsch. Fiat.
Nehme mal meinen o.a. Beitrag zur Kenntnis, bitte.
Diesen Kommentar verstehe ich jetzt nicht.
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