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Verauchsabhängige Kosten WEG

gefragt von Carlo08 am 04.11.2008 um 13:30 Uhr

Verbrauchsabhängige Kosten für leerstehende ETW. Seit Oktober 2007 steht meine ETW leer. Die verbrauchabhängigen Kosten wie Wasser Abwasser und Heizung wurden, obwohl der Leerstand bekannt ist, nach einem Verteilerschlüssel im Wirtschaftsplan 2008 berechnet. Für Wasser (Warm / Kalt) und Heizung sind Zähler vorhanden. Die Abrechnung erfolgt daher nach dem tatsächlichen Verbrauch. Einer Kostenbefreiung für die verbrauchsabhängigen Kosten wird nicht zugestimmt. Nicht strittig sind alle festen Kosten wie Hausverwaltung, Gartenpflege usw. Ich halte diese Regelung für grob unbillig und meine dies verstößt gegen Treu und Glauben. Ich freue mich über Meinungen hierzu und vielleicht kennt jemand ein Urteil hierzu. Danke

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Finanzen x 23.813 Immobilien x 974 leerstand-etw x 1

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2008 13:35
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Im Wirtschaftsplan ist das OK. Später bei der Abrechnung 2008, im Jahr 2009, werden die gemessenen Verbrauchswerte zugrundegelegt, wenn die Teilungserklärung nichts anderes vorsieht!


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 5. November 2008 23:00
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Wirtschaftsplan ist völlig in Ordnung. Wenn im Jahre 2009 dann die Abrechnung für 2008 gemacht wird, dann werden die gemessenen Verbrauchswerte zugrundegelegt. www.wohnung.com


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 5. November 2008 00:24
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Hallo Carlo08, noch an der Frage interessiert? Nehmen wir die Heizungskosten, die über Wärmemeßeinrichtungen zu 50 - 70 % verteilt werden und zum Rest verbrauchsunabhängig zu zahlen sind. D. h. auch wenn jemand die Heizkörper das ganze Jahr auf Frostsicherung stehen läßt, wird er nicht unerheblich an den Heizkosten beteiligt. Ist Dir das bekannt?

Kommentar von Carlo08 am 5. November 2008 09:34

Danke, ist in diesem Fall anders gelegen, da nicht die Heizkörper mit Röhrchen o.ä. versehen sondern die Heizung direkt mit einem Zähler versehen ist.


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. November 2008 14:50
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die kosten für eine leerstehende Wohnung trägt der Vermieter alleine. Die Kosten für die Heizung können nicht zu 100% nach Verbrauch umgelegt werden. Ein Teil muß immer nach Quadratmeter umgelegt werden auch wenn nichts verbraucht wurde.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. November 2008 14:54

Die Kosten für Warm- und Kaltwasser werden nach Verbrauch abgerechnet. Man bekommt dann ein Teil seiner Vorauszahlungen zurück. Allgemeinwasser muß immer bezahlt werden auch wenn niemand in der Wohnung wohnt

Kommentar von Carlo08 am 4. November 2008 17:08

Danke für die Aufmerksamkeit, die Antwort hat mit der Frage nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. November 2008 18:10

natürlich - nur willst du es wohl nicht verstehen

Kommentar von Carlo08 am 4. November 2008 19:16

was solls ?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2008 13:57
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Warum lassen Sie wertvollen Wohnraum seit einem Jahr leerstehen? Das ist doch eine schlechtes Geschäft; dies unabhängig von der Art der Kostenerhebung!

Kommentar von Carlo08 am 4. November 2008 17:04

Weil ich die Wohnung verkaufen will. Eine leerstehende Wohnung lässt sich im allgemeinen leichter verkaufen. Bloß diese seit 2007 nicht.


anonym
beantwortet von migrowe am 4. November 2008 13:46
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Warum meinst du denn, die Regelung verstieße gegen Treu und Glauben? Die haben doch gar nichts damit zu tun. Der Verwalter hat einen korrekten Wirtschaftsplan für das laufende Geschäftsjahr aufzustellen - und genau das hat er getan! Bei der Abrechnung wird die zu erwartende Erstattung schon kommen und für das Folgejahr eine entsprechend geringere Vorauszahlung erhoben.


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