Hallo meine Freundin hat eine 4 Monate alte Tochter! Der "Vater (ist es aber nicht sie hatte zu dem Zeitpunkt zwei andere Partner)" des Kindes hat die Vaterschaft zuerst angezweifelt und hat deswegen keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben beim Jugendamt. Jetzt will er doch wieder die Vaterschaft unterschreiben, geht das überhaupt? Mit freundlichen Grüßen Manuela
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Wenn zweifelhaft, dann sollte man nicht unterschreiben. Denn einmal unterschrieben, ist unterschrieben. DA gibts dann kein Zurück mehr.

Wenn er im Zweifel ist, sollte er nicht unterschreiben.
Es kann nur Einen geben. Wer schreibt der bleibt auf jeden Fall erstmal Vater.
der soll einen Test durchführen lassen, dann entscheiden
Mach den Test dann Unterschreibe, vorher auf keinen Fall:-) Zahlen musst du dann so oder so:-)

Glaube schon, dass es geht..warum nicht wenn nicht der richtige Vater die Anerkennung unterschrieben hat. Wenn er es jedoch tut, ist er rechtlich gesehen der Vater des Kindes mit allen Konsequenzen, d.h. er müsste z.B. in einem Trennungsfall auch für das Kind aufkommen

Von den anderen beiden hat wohl auch keiner die Vaterschaft anerkannt?