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Vaterschaftstest? Wenn Frau ihn verweigert, ist es doch schon ein Schuldeingeständnis?!

gefragt von MalleUrlauberin am 10.07.2009 um 13:14 Uhr

Hat der Mann nicht ein Recht darauf? Wenn Frau ihn verweigert ist es doch schon ein Schuldeingeständnis, hätte sie nichts zu verbergen, könnte sie dem doch gewehren - trotzdem wollen viele Frauen es nicht. Warum? Wie seht ihr das?


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wernilein
beantwortet von wernilein am 10. Juli 2009 13:15
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ich könnte mir vorstellen ,das man eine Frau demütigen kann,in dem man ihr unterstellt das Kind sei von einem anderen Vater..


anonym
beantwortet von Majaline am 10. Juli 2009 13:14
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Ne die Frau kann auch einfach nur sauer sein, da du ihr ja im Grunde damit unterstellst fremdgegangen zu sein....


KriLu
beantwortet von KriLu am 10. Juli 2009 13:15
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Viele Frauen verweigern es eventuell aus Trotz, weil der Mann ihr nicht glaubt. Das muss kein Schuldeingeständnis sein

Kommentar von dnadna am 12. Juli 2009 18:50

sehe ich auch so, hilft aber keinem weiter. Denn die schlimmsten Zweifel sind nagende Zweifel. Und ein zweifelnder Vater ist sicher nie der beste Vater. Also im Sinne des Kindes: Klarheit schaffen. Und da sollte auch die Mutter ihren, ggf. gerechtfertigten Unmut hinten anstellen. Und ein Test ersetzt sicher kein klärendes Gespräch.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 10. Juli 2009 13:15
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Warum sollte ich (als Alleinerziehende) mein Kind testen lassen, bloß weil irgendwelche durchgeknallten Kerle behaupten, daß sie mal Sex mit mir gehabt hätten und deshalb der Vater wären. Seh ich gar nicht ein! Da könnte ja jeder kommen!

Würde mein Mann das von mir verlangen, würde ich ihn den Test machen (und bezahlen) lassen und danach die Scheidung einreichen. Sowas ist ein absoluter Mißtrauensbeweis, das ist keine Grundlage für eine Beziehung!

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 10. Juli 2009 13:16

ne,.fast jeder,:-)


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 10. Juli 2009 13:16
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Mal eine Gegenfrage...Warum zweifeln Männer ihre Kinder immer sofort an wenns zur Trennung kommt? Das ist doch typischer zu sagen Frau war Schla...als zu seinem Kind zu stehen


Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:21

Es geht, wie in so vielen Fällen, immer nur ums Geld... Vor der Trennung war das Kind ja noch gut genug, um seines zu sein...

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 10. Juli 2009 13:24

@CrazyDaisy....ja das ist auch meine Meinung...traurig aber wahr..

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:41

Ja, leider. Wenn die genetische Verwandtschaft so wichtig ist, dann sollte das gesetzlich vorgeschrieben bei jeder Geburt festgestellt werden, bei jedem Kind. Routinemäßig. Vater und Mutter (nicht lachen, es gibt ja Adoptivkinder, nicht wahr?) Und das wird dann in den Pass eingetragen. So. Fertig. Dann ist es wenigstens gerecht. Und der nächste Ad.olf Schicklgruber hat es dann noch einfacher...


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 10. Juli 2009 13:17
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Würdest du dein Telefon abhören lassen, nur weil du nichts zu verbergen hast? Oder im Kaufhaus den Detektiv in deiner Tasche wühlen lassen, nur weil er meint, du hättest was mitgenommen?

Es kommt darauf an, warum jemand um den Vaterschaftstest bittet. Bittet! Er muss einen sehr guten Grund dazu haben. Und zu verlangen hat sowieso keiner was.

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 13:23

Nun ja, ich kann nicht fremde Mensch (Detektive oder sonstwen) mit meinem Mann vergleichen. Und ein gemeinsames Kind ist auch noch was anderes... finde ich...

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 10. Juli 2009 13:46

Nein, so ist es nicht gemeint. Aber ohne einen begründeten (!) Verdacht hast du zunächst einmal Anspruch auf Vertrauen und In-Ruhe-gelassen-werden. NIcht der Beschuldigte muss sich verteidigen, sondern zuerst mal muss der Kläger einen Grund für die Beschuldigung bringen. Ich finde, diese allgemeine Regel gilt auch für Paarbeziehungen.


Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 10. Juli 2009 13:18
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Würde mein Mann ankommen und auf einen Vaterschaftstest bestehen, würde ich den auch verweigern. Denn damit unterstellt er mir, dass ich ihn betrogen habe.


jessi2009
beantwortet von jessi2009 am 10. Juli 2009 13:17
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Ich als Frau sehe das so, dass jeder Mann das Recht hat zu erfahren, ob es sein leibliches Kind ist oder nicht und wenn ein Mann die Vaterschaft anzweifelt aus was für Gründen auch immer, hat er auch das Recht einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, ( auch wegen eventuellen Unterhaltszahlungen). Viele Frauen wollen es nicht aus Angst, dass es auffliegen könnte, dass sie ihrem Partner ein Kuckuckskind untergejubelt haben, will gar nicht wissen wie hoch da die Dunkelziffer ist

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:20

Dann sollte generell stets und vom Gesetz aus bei der Geburt getestet werden. Und nicht später irgendwann, wenn der Mann meint, jetzt lieber mit einer anderen Frau Kinder aufziehen zu wollen.

Vaterschaft definiert sich doch nicht durch die Gene, sondern durch die Aufzucht...

Kommentar von F4548d2188bdc62881df22b7c0b4fba9smalljessi2009 am 10. Juli 2009 13:29

naja ist ja nun auch nicht die regel, dass jeder mann seine vaterschaft anzweifelt, aber es gibt wohl partnerschaften in denen frauen auch fremdgehen und wenn das nun mal so ist, dass eine frau zum zeitpunkt der zeugung mehrere geschlechtspartner hatte dann finde ich das vollkommen in ordnung wenn der mann einen vaterschaftstest verlangt, um klarheit zu haben. das ist ein heikles thema und die zwischenmenschlichen beziehungen sind nun mal so unterschiedlich wie die menschen die sie führen

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 13:29

Das finde ich ne gute Idee, dass es bei der Geburt getestet wird - dann würde man den Zweifeln, dem mangelnden Vertrauen, dem Stress vor oder nach der Trennung etc. pp aus dem Wege gehen! Und dann zahlt auch kein Vater mehr unberechtigt für sein Kind! DH

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 10. Juli 2009 13:47

Wieso? Jedes Kind, was ehelich geboren wird, hat automatisch den Ehemann als Vater. Da können noch so viele Tests das Gegenteil beweisen - der Ehemann bleibt vor dem Gesetz der Vater, sofern er das möchte!

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:52

Besser wäre es doch, der Ehemann/Freund/Lebensabschnittsgefährte/One-Night-Stand wird nach der Geburt gefragt "Wollen Sie das Kind anerkennen?". Und sagt er "ja", dann gilt das. Und zwar endgültig.


lenno
beantwortet von lenno am 10. Juli 2009 13:14
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Ich sehe das genauso! Sehe keinen Grund weshalb sie sonst einen Vaterschaftstest verweigern sollten.


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:16
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Es geht hier nicht um die Frau, sondern um das Kind. Es werden massiv in die Rechte des Kindes eingegriffen, wenn ohne sein Einverständnis (das ja erst gültig mit Mündigkeit erfolgen darf) ein DNA Test vorgenommen wird.

Ich weiß gar nicht, was das Ganze soll. Entweder der Mann erkennt die Vaterschaft an oder nicht. Basta. Nicht hinterher rumheulen...

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 13:30

Ja, genau, es geht auch um die Rechte des Kindes und das Kind hat wohl das Recht zu wissen, wer der Vater ist, oder?

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:35

Nein, auch adoptierte Kinder können erst Nachforschungen betreiben, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Dann können sie auch das Einverständnis zu einem DNA-Test geben.

Es geht doch in diesen Fällen nie um "Gefühle", sondern immer um Geld, d.h. Alimente.

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 13:44

Wenn das so ist, findest du das richtig? Wenn ein Kind vorher wissen möchte, wen es zum Vater hat, finde ich, sollte man es ihm gewehren. Das Kind müsste es entscheiden dürfen...

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:49

Kinder dürfen nichts entscheiden - deshalb sind sie ja unmündig. Ob man das nun für richtig hält oder nicht - man sollte auch die Konsequenzen bedenken. Aus dem gleichen Grund sind ja Kinder auch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig - da man davon ausgeht, dass sie noch keine wohlüberlegten Entscheidungen treffen können.

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 14:22

Aber ich finde das ein und das andere ist nicht zu vergleichen, denn Kinder werden geschützt und sind deshalb uneingeschränkt geschäftsfähig - aber welchen Grund gibt es, dass das Kind seinen Vater nicht kennen darf, wenn es das denn gerne möchte???

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 18:05

Um das Kind zu schützen. Wenn der Vater ein Schwerverbrecher ist, ein Obdachloser, ein Prominenter - nicht jedes Kind verkraftet Ausnahmesituationen. Außerdem kann das zu Konflikten mit der bestehenden Rest-, Patchwork- oder Adoptionsfamilie führen. Und wenn einem Fünf- oder Siebenjährigen womöglich von Dritten eingeredet wird, er müsse jetzt dringend gesellschaftlichen Kontakt mit seinen "echten" Eltern führen, dann kann das schon in Loyalitätskonflikte ausarten, die vermeidbar wären.


anonym
beantwortet von ernaa am 10. Juli 2009 13:16
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ich weiß ja nicht wie es rechtlich ist aber ich finde ja,dass der mann ein recht darauf hat. er muss doch wissen ob er ein kind hat odenr ihct? sonst kommt später mal ein kind bei ihm vorbwei und sagt:heii papii ih bin übrigens dein kind. hat mamii dir das nicht gesagt?

ich finde er hat ein recht darauf.

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 13:21

Das finde ich nämlich auch - und man kann es ja auch als Frau schon anbieten, wenn man nichts zu verbergen hat - warum nicht?????

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 10. Juli 2009 13:28

lach Ich stell mir gerade mal das Gesicht (und zwar nur das Gesicht und nicht die Gedanken) meines Mannes vor, wenn er heute nachmittag Feierabend hat, ich in der Haustür stehe, wenn er kommt und sowas sage wie "Hallo Schatz, möchtest Du nicht sicher sein und einen Vaterschaftstest machen lassen?"...


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 10. Juli 2009 13:17
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Es zerstört das Vertrauensverhältnis!


lananel
beantwortet von lananel am 10. Juli 2009 13:15
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Eigentlich schon... nur sehen wir das als einen sehr großen Vertrauensbruch ;-)


Merelin
beantwortet von Merelin am 10. Juli 2009 13:16
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Naja, je nach Stadium der Schwangerschaft, bleibt auch ein Risiko für den Nachwuchs, da eine DNA-Probe genommen werden muss.

Bezüglich Recht lese ich intressiert mit :-)

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:17

Hups, werden die Tests jetzt schon vor der Geburt gemacht? Die sind ja alle irre!!!

Kommentar von D41e876ac940b99c7d7f2e1aa2472924smallMerelin am 10. Juli 2009 13:36

ja, denn bis zum 3. Monat darf in der CH abgetrieben werden und das kann die Entscheidung beeinflussen ...


anonym
beantwortet von steffi12345 am 10. Juli 2009 13:20
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ich als frau muß mir halt den richtigen aussuchen bevor ich an kinder denke,wenn ich mit jedem x-beliebigen vorher meinen spass hatte ist klar das wenn dann die beziehung mit dem vater auseinander geht das er einen vaterschaftstest möchte und ich finde er hat auch das recht dazu,zudem muß er ja wissen warum er zahlen soll


Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:23

Am besten als Jungfrau in die Ehe? Aber dummerweise schützt das den Mann nicht vor einem Kuckuckskind... Komplett unlogisch, Deine Argumentation!

Kommentar von steffi12345 am 10. Juli 2009 13:26

wenn du meinst,ich bin nicht als jungfrau in die ehe,aber es gibt heutezutage soviele verhütungsmethoden wenn die leute nicht daran denken sind sie selberschuld dann sollen die frauen halt bluten aber nicht die männer ausbluten

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:38

Wenn der Ehemann immer verhütet hat und dann die Frau schwanger wird, ja - dann wird er zu Recht misstrauisch. Dann kann er die Anerkennung der Vaterschaft gleich nach der Geburt verweigern. Doch meist sollen diese Vaterschaftstests ja viel später stattfinden!

Kommentar von steffi12345 am 10. Juli 2009 13:43

ich spreche von dem spass was man vorher hat,nicht in der ehe oder der festen partnerschaft mit nem festen freund oder ehemann

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:46

Aber man wird doch nicht schwanger von einer Beziehung, die einige Jahre her ist? wunder Hab ich was verpasst?

Kommentar von MalleUrlauberin am 10. Juli 2009 13:51

Ich schätze mal, Steffi spricht von dem Ruf, der die Frau begleitet, oder?

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. Juli 2009 13:54

Wenn ein Mann mit dem Ruf seiner Braut nicht einverstanden ist, braucht er sie doch nicht zu heiraten/mit ihr eine Beziehung einzugehen?!?! Das wird ja immer wilder hier...

Kommentar von steffi12345 am 10. Juli 2009 14:07

@MalleUrlauberin,danke @CrazyDaisy,die frauen erzählen auch nicht immer alles den männern,wenn du verstehst was ich meine....


anonym
beantwortet von LowNils am 10. Juli 2009 13:24
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Es gibt das Recht der Mutter, den Namen des Vaters zu verschweigen. Damit ruhen die Ansprüche des Kindes an ihn.

Allerdings kann später durchaus der Vaterschaftstest gemacht werden, sofern ein oder mehrere Namen dann genannt werden, und auch für den (festgest.) Vater können Ansprüche wie Unterhalt für das Kind wieder aufleben.

Heute wird das meist gemacht, wenn beide sich sicher sind und eine außergerichtliche Vereinbarung schließen, so dass der Vater z.B. einen Betrag zahlt, dabei aber nicht genannt wird. Meist gibt es für diese Art Verträge keine Rechtssicherheit, d.h. er muss sich daran nicht halten. Deshalb scheitern in der Praxis diese Verträge oder Vereinbarungen oft, weil irgendwann nicht oder weniger gezahlt wird - und die Mutter das herkömmliche gerichtliche Verfahren beginnen muss.


sanne3007
beantwortet von sanne3007 am 22. September 2009 13:05
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Hat die Frau denn einen Grund für einen Verdacht geliefert? Zum Beispiel früher mal fremdgegangen?

Dann kann ich es verstehen. Sehr gut sogar

Wenn sie immer treu war, und sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen, und 100%ig weiß, dass er der Vater ist, würde ich aus Trotz den Test machen lassen und ihn dann nach Eingang des positiven Ergebnisses vor Tür setzen.


elizza
beantwortet von elizza am 11. Juli 2009 14:57
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Wenn Mann schon soo eine Frage stellen muss, ist die Beziehung sowieso schon auf wackligen Füssen, wenn Du Deiner Frau ein Fremdgehen zutraust, ist nichts mehr von Vertrauen da.


anonym
beantwortet von Atze2812 am 11. Juli 2009 19:47
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Ich würd das auch auf gar keinen Fall als Schuldeingeständnis ansehen!Bei manchen ist es bestimmt so aber die meisten sind einfach nur enttäuscht darüber das man ihnen so etwas zutraut!Denn wenn man einen Test haben möchte zeugt es davon das man nicht in der Lage ist miteinander zu reden um die Zweifel zu beseitigen und das ist glaub ich für die meisten Frauen sehr schlimm in einer Beziehung!


anonym
beantwortet von Sarah69 am 20. Oktober 2009 21:05
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Mein Bekannter soll angeblich der Vater des ungeborenen Babys sein, obwohl die Dame auch mit Ihrem Ex intim gewesen sein soll. Jetzt stellt sich die Frage: Wer ist hier der Vater! Sie behauptet mein Bekannter würde es sein. Da bestehen aber große Zweifel! Da zu der Zeit der Empfängnis kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Mein Bekannter verlangt jetzt auch einen Vaterschaftstest und die Dame weigert sich und flippt daraufhin total aus. Kann mir mal jemand sagen ab welchem Zeitpunkt ein Vaterschaftstest durchgeführt werden kann und ob er einen Vaterschaft verlangen kann obwohl sie auf Unterhalt verzichtet. Er will ja zahlen und für das Kind dann sorgen, sollte es sein Kind sein. Oder hat diese Frau doch etwas zu verbergen und das Kind ist von einem anderen Mann? Hätte gerne mal weitere Meinungen darüber!


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