... etwa um Alimente zu Klären?

machen kannst du ihn lassen, nur eine rechtliche Wirksamkeit kommt erst bei gerichtlichem Beschluß und einem anerkannten Institut in Deutschland zum Tragen, solltest du dir gegen den willen der Mutter (bzw. Kindes) DNA-Material besorgt haben, kann es sogar zu einer Klage gegen dich kommen

Du kannst den Test nur mit Zustimmung der Kindesmutter machen lassen, sonst wird er vom Gericht nicht anerkannt, es sei denn, der Test wird bei Vaterschaftsklagen vom Gericht verfügt.
also könnte ich erstmal einen geheimen test machen. wenn sich da rausstellt das ich nicht der vater wäre, könnte ich eine vaterschaftsklage vor gericht machen. mit dem gerichtlichen test würde dann alles geklärt sein, oder muss man vorher eine geeignete begründung vorlegen. natürlich würde keiner etwas über den geheimen test erfahren.
Ohne Einwilligung der Mutter gibt es keinen rechtsverbindlichen Test !
was ich ja geschrieben habe..oder?