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Vaterschaftstest: Kann den jeder machen lassen, oder muss eine gerichtliche Dringlichkeit vorliegen?

gefragt von frostpaeulerich am 12.12.2007 um 21:34 Uhr

... etwa um Alimente zu Klären?



Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Dezember 2007 21:38
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machen kannst du ihn lassen, nur eine rechtliche Wirksamkeit kommt erst bei gerichtlichem Beschluß und einem anerkannten Institut in Deutschland zum Tragen, solltest du dir gegen den willen der Mutter (bzw. Kindes) DNA-Material besorgt haben, kann es sogar zu einer Klage gegen dich kommen

Kommentar von Eddy21 am 13. Dezember 2007 06:32

Ohne Einwilligung der Mutter gibt es keinen rechtsverbindlichen Test !

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. Dezember 2007 07:08

was ich ja geschrieben habe..oder?


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Dezember 2007 21:36
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Den kann jeder, auf eigene Kosten, machen lassen.

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 12. Dezember 2007 21:37

Richtig :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 13. Dezember 2007 08:17

oder gehst in eine Talkshow ;-)


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 12. Dezember 2007 21:52
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Du kannst den Test nur mit Zustimmung der Kindesmutter machen lassen, sonst wird er vom Gericht nicht anerkannt, es sei denn, der Test wird bei Vaterschaftsklagen vom Gericht verfügt.

Kommentar von cebullka am 25. Mai 2008 12:02

also könnte ich erstmal einen geheimen test machen. wenn sich da rausstellt das ich nicht der vater wäre, könnte ich eine vaterschaftsklage vor gericht machen. mit dem gerichtlichen test würde dann alles geklärt sein, oder muss man vorher eine geeignete begründung vorlegen. natürlich würde keiner etwas über den geheimen test erfahren.


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