Vaterschaft nach Affäre

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Du musst natürlich mit den vollen Pflichten rechnen, das bringt aber auch das Recht mit sich, einen Teil von Dir aufwachsen zu sehen.

Sie kann Unterhalt von dir verlangen, falls es dein Kind ist. Das lässt sich mit einem Vaterschaftstest klären. Bist du nicht der Vater, musst du auch nicht für das Kind zahlen.

Erstens: Tu deiner Freundin nicht so einen schlechten Menschen an und mach Schluss Zweitens : Pech andete Möglichkeit : Frag deine Betrügungsbitch ob ihr Es nochmal miteinander versuchen wollt Und zieht zsm einem HSohn gross Du bist ein schlechter Mensch dass arme Kind

Ich habe keine Freundun - es war eine Affäre und kein Seitensprung!

Dass sie schwanger ist, wäre etwas zu abrupt. Wenn sie einem Zyklus von 28 Tagen hätte und 5 Tage Blutungen hätte, wäre ihre nächste Regel am (3 + 28 =31) 3. März kommen müssen. Wie kann sie schon VOR Ausbleiben der Regel, beinage direkt nach dem GV einen SST gemacht haben, bzw dein FA eine SS feststellen? Rätselhaft...

Genau das macht mich halt auch ziemlich misstrauisch...Außerdem war sie vorher 4 Jahre mit nem Kerl zusammen und da ist nix passiert...

Allerdings hatten wir auch 2 mal in der Zeit, als sie Eisprung gehabt haben könnte, Sex.

Und ich weiß auch nicht ob sie es wirklich schon so lange weiß oder ob sie das nur so gesagt hat

Das nennt man: Dumm gelaufen. Wenn Du sie geschwängert hast, bist Du unterhaltspflichtig. An der Entscheidung: Abbruch oder nicht, bist Du nicht beteiligt. Also die A-Karte für Dich. Aber vielleicht stimmt es ja auch nicht, sie ist nicht schwanger oder du bist nicht der VAter. Das kann aber erst nach der geburt festgestellt werden. Ich drück Dir die DAumen. Aber lerne daraus. Wenn Du keine Kinder willst, musst Du verhüten - oder Praktiken ohne Befruchtungsgefahr nutzen.