gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Vaterschaft: Muß der biologische Vater zahlen, wenn ein anderer die Vaterschaft anerkannt hat?

gefragt von BeateBaum am 19.02.2009 um 19:55 Uhr

Folgende Situation:

Mein Mann hatte eine Affaire. In der Zeit hat die Frau ein Kind bekommen, das vom Zeitpunkt her das Kind meines Mannes sein könnte. Sie sagt, er IST der Vater. In die Geburtsurkunde hat sie aber ihren Freund eintragen lassen, der die Vaterschaft auch anerkannt hat.

Jetzt hat sie wohl ihrem Freund gesagt, er sei eventuell nicht der Vater und sie will einen Vaterschaftstest machen lassen.

Mein Mann hat keinen Bezug zu dem Kind, würde seiner Verpflichtung als Vater aber nachkommen und es dann auch sehen wollen ( Kind ist 1 Jahr alt ).

Die Frau will, dass ihr Freund Hauptbezugsperson, also "Vater" für das Kind bleibt.

Wenn dieser Freund also die Vaterschaft anerkannt hat, muß mein Mann dann zahlen, falls er der biologische Vater ist? Bzw. müßte dann nicht auch erst die Vaterschaftsanerkenung des anderen zurück genommen werden, damit man meinen Mann in die Verpflichtung nehmen kann?

Kann mir wer da weiterhelfen? Danke im Vorraus, Beate ;o)

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Vaterschaft x 144

Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 19. Februar 2009 19:55
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der, der als Vater eingetragen ist, muss zahlen.

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 19. Februar 2009 20:02

Du hast recht. DH


stenic611
beantwortet von stenic611 am 19. Februar 2009 19:56
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der der die Vaterschaft anerkannt hat, der ist auch gesetzlich der Vater!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. Februar 2009 20:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

§ 1592 BGB

Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Februar 2009 20:06

§ 1594 BGB

Anerkennung der Vaterschaft

(1) ...

(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Februar 2009 20:09

§ 1598a BGB

Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung
(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und

  1. das Kind jeweils von beiden Elternteilen

verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden.


stenic611
beantwortet von stenic611 am 19. Februar 2009 19:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Moment, wenn das ganze vor Gericht geht,mit Vaterschaftstest vom Gericht aus, und im Urteil Dein Mann als Vater bestimmt wird dann muss er zahlen. Alles eine Frage, wie weit die Frau geht. Viel Glück


anonym
beantwortet von Aurich1 am 19. Februar 2009 19:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NIcht der biologische , der andre arme Tropf der nicht mal der Vater ist


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Februar 2009 19:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dann muss der biologische Vater das Kidn zur Adoption freigeben und dann ist er die Verpflichtung los, wenn der andere Partner zustimmt udn eine Adoption vollzogen werden kann


anonym
beantwortet von nicsanmic am 26. Februar 2009 12:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten ist es wenn der nicht biologische Vater Vater sein möchte und das Kind adoptiert-wenn er bloß die Vaterschaftannerekennung unterschreibt kann er auf jeden Fall jeder Zeit die Vaterschaft anfechten und der richtige biologische Vater muß für die ganzen Jahre Unterhalt nach zahlen


angie760
beantwortet von angie760 am 19. Februar 2009 20:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sobald jemand anderes als der leibl.Vater die Vaterschaft anerkannt hat,so ist er auch derjenige,der für das Kind zahlen und aufkommen muß.Schließlich hat er sich ja als Vater eintragen lassen.Also muß der leibl.Vater in diesem Fall nicht zahlen.


plupp
beantwortet von plupp am 19. Februar 2009 20:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frau will, daß ihr Freund die Hauptbezugsperson für das Kind bleibt?! Ob er davon noch was wissen will, sollte die Beziehung mal auseinander gehen?. Scho a weng a Kuddel-Muddel?!

Kommentar von BeateBaum am 19. Februar 2009 21:38

Du, die Frau ist einfach ein bißchen doof... Ich glaube auch, dass ihr Freund gar nicht weiß, dass er nicht der Vater ist und sie meinem Mann jetzt den Vaterschaftstest "andrehen" will, um von ihm Kohle zu kassieren, ohne ihrem Freund von der ganzen Sache zu berichten. Wäre doch auch ein schönes Leben, oder?


ullagio
beantwortet von ullagio am 19. Februar 2009 20:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Biologischer Vater,muss zahlen!!!


obiwana
beantwortet von obiwana am 19. Februar 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Vaterschaftsanerkennung kann nicht einfach zurückgenommen werden, wenn man sie einmal anerkannt hat. Derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat, hat nach meinem Wissen (bin mir aber nicht 100 % sicher) max. zwei Jahre nach Unterschrift Zeit sein Vaterschaftsanerkenntnis anzufechten. Versäumt er diese Frist, bleibt er rechtlich betrachtet für immer der Vater. Innerhalb dieser Frist könnte er es jedoch anfechten. Unter Handlungszwang ist somit der Freund und nicht dein Mann.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Februar 2009 20:07

Spielt es keine Rolle, wenn der, der die Vaterschaft anerkannt hat, erst viel später erfährt, dass er vielleicht gar nicht der biologische Vater ist?

Kommentar von 504724284b03f4814f078e0a1a5e4210smallplupp am 19. Februar 2009 20:19

Das wär ganz schön heftig

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 19. Februar 2009 20:42

Nein, rein rechtlich spielt es keine Rolle. Derjenige der die Vaterschaft anerkannt hat ist vor dem Gesetz der Vater und zwar auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er es nicht ist. Das bedeutet nicht, dass dem biologischen Vater der Kontakt zum Kind Grundsätzlich verwehrt wird. Vor dem Gesetz bleibt aber der Nennvater der rechtliche Vater.


Igitta
beantwortet von Igitta am 19. Februar 2009 20:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der leibliche Vater muss nicht mehr zahlen, wenn jemand anders die Vaterschaft anerkannt hat.


anonym
beantwortet von zetix am 19. Februar 2009 19:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der leibliche Vater muß in dem Fall zahlen, weil der Verlobte der Frau das Kind ja nicht adoptiert hat. Er wurde ja quasi auch bloß getäuscht.


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 19. Februar 2009 19:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der vaterschaftstest wird es ans licht bringen, wer der vater ist, und der ist dann zur zahlung verpflichtet.


H0LLYW00Dx3
beantwortet von H0LLYW00Dx3 am 19. Februar 2009 19:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vater muss zahlen!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.