Hallo,
ich arbeite ganztags, habe eine 18 jährige Tochter die bereits ausgezogen ist. Meine 12 jährige lebt mit mir zusammen. Ihr Vater war selbständig, kann aufgrund einer Insolvenz jedoch keinen Unterhalt mehr zahlen.Unterhalt habe ich persönlich nie erhalten. Er hat nur für die Kinder gezahlt. Bis jetzt. Für die Große ist die Regelung ja eindeutig, wie es weitergeht. Aber alles was ich über Leistungen für meine kleine Tochter gefunden habe, basiert darauf, dass ich arbeitslos sein muss und hilft mir daher nicht weiter. Wo kann ich mich erkundigen, ob ich Unterhaltszahlungen oder HartzIV Leistungen für meine Tochter beantragen kann? Oder die Voraussetzungen dafür zumindest schon einmal lesen kann? Bin für jeden Tipp dankbar.
LG
Du solltest dich mal beim Jugendamt erkundigen, die müssten dir Auskunft geben und kümmern sich dann auch um alles weitere. Wenn der Vater nicht zahlt treten die auch in Vorkasse. Auch deiner älteren Tochter steht, so lange sie noch in der Ausbildung ist, noch Unterhalt zu, da muss sie sich allerdings selber drum kümmern. Aber auch dazu müssten das Jugendamt dir Infos zu geben können.

Wenn der Vater nicht zahlen kann, hast du keine Chance auf Unterhalt für die jüngere Tochter. Das Amt zahlt für drei Jahre bis zum sechsten Lebensjahr Unterhaltsvorschuss, danach gibt es nichts mehr. Was du allerdings tun kannst: Den vollen Kinderfreibetrag auf deiner Steuerkarte eintragen lassen. Dann bekommst du die Steuerklasse 2 mit einem entsprechend höheren Freibetrag, d.h. dir bleibt mehr Nettogehalt im Monat. Ansonsten bist du finanziell allein verantwortlich, leider ist das so. Habe selbst einen 20-jährigen Sohn, für den ich auch nie Unterhalt bekommen habe. Gruß, Anell

Guten Tag
Nach meiner Erfahrung ist der sicherste und schnellste Weg, der Gang zum Jugendamt deiner Gemeinde, Amt für Familie, Jugend und Soziales.
Grüße vimariaa