Da mein Vater bereits 1987 gestorben ist, habe ich jetzt beim Tode meiner Schwester im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geerbt. Mich würde interessieren: Bin ich Erbe zweiter Ordnung und steht mir damit der Freibetrag von 20.000,00 Euro zu oder gehöre ich als "Ersatzerbe" für meinen bereits verstorbenen Vater zu den Erben erster Ordnung?

Du gehörst zu den Erben 2. Ordnung!!! Es stellt sich aber die Frage, hatte deine Schwester Kinder, dann fällt der Erbteil deiner verstorbenen Schwester an ihre Kinder bzw. an die Enkel laut Erbfolge. Was ist mit der Mutter, denn sind keine Kinder/Enkel da würde das Erbe an die Mutter fallen, nur wenn sie auch verstorben ist bist du der Erbe!!!!

Sie haben Ihren Vater bereits bei seinem Tode als Erbe erster Ordnung gemeinsam mit Ihrer Mutter und Ihrer Schwester beerbt! Ist Ihre Schwester Kinderlos und ohne Ehegatten verstorben, dann erbt Ihre Mutter!
schau mal hier: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/1ordnung.htm
Erbfolge 2. Ordnung Freibetrag 20 000,- Euro, wenn sie keine Kinder hat, denen sie alles vererbt.
Mach Dich doch beim Erbschaftsgericht schlau, dann bist Du auf der sicheren Seite.
www.internetratgeber-recht.de/.../GesetzlicheErbfolge/gea.htm