Hallo,
mein Vater ist verstorben. Da er schwer krank war wollte er das Auto verkaufen, dazu ist es leider nicht mehr gekommen. Nun will ich das Auto verkaufen, meine Geschwister sind einverstanden und meine Mutter ist schwer krank (ich habe die rechtliche Betreuung).
Muss ich das Auto nun vor dem Verkauf noch auf mich ummelden, wenn ja was brauche ich außer Kfz-Brief und -Schein und Versicherungskarte noch dazu?

melde das Auto lediglich ab bei der Zulassungsstelle und nimm eine Kopie der Sterbeurkunde mit..

Nach dem Tod, wird doch per Erbschaft geregelt, was, wem gehört. Da muß man sicher nichts ummelden vor Verkauf, wenn das Auto durch das Erbe Dein Eigentum ist.

Lass das Fahrzeug bis zum Verkauf angemeldet. Eventuelle Kaufinteressenten wollen sicher damit Probefahren. Hat sich ein Käufer gefunden, melde es vor der Übergabe an den Käufer ab.
Kostet solange aber auch weiter Versicherung und Steuer ! Sollte man bedenken. Lg. RedBergfee
cyberoma am 8. August 2008 21:45 Das klingt gut, ist aber nicht zulässig. Wenn der sogenannte Fahrzeughalter verstorben ist, muss das KfZ schnellstens ab- oder umgemeldet werden, damit es bei einem Unfall jemanden gibt, der haftet.
isedinger am 8. August 2008 21:46 Das ist richtig. Aber würdest Du ein Auto kaufen ohne damit eine Probefahrt gemacht zu haben?
Genau, außerdem erlischt die Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmer evtl. auch nachträglich (zumindest im Schadensfall wird sich die Versicherung darauf berufen).
isedinger am 8. August 2008 21:48 Ist auch wieder richtig, daran habe ich eben nicht gedacht.
Hallo,
das ging ja fix. Danke euch für die Antworten.
LG sunyly
Nein, wenn es nicht mehr gefahren wird, kannst Du es auch abmelden. L.G.
Erst einmal mein Beiland zu Eurem Verlust. Zur Frage, nein, Du musst das Auto nict auf Dich ummelden. Der, der den KFZ Brief hat, kann das Auto an-, ab- und ummelden. Bei uns hat es im letzten Jahr der kaufende Autohändler erledigt. Lg. die RedBergfee
DH