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Vater verstorben, Auto vor Verkauf ummelden?

gefragt von sunylysunyly am 08.08.2008 um 21:35 Uhr

Hallo,

mein Vater ist verstorben. Da er schwer krank war wollte er das Auto verkaufen, dazu ist es leider nicht mehr gekommen. Nun will ich das Auto verkaufen, meine Geschwister sind einverstanden und meine Mutter ist schwer krank (ich habe die rechtliche Betreuung).

Muss ich das Auto nun vor dem Verkauf noch auf mich ummelden, wenn ja was brauche ich außer Kfz-Brief und -Schein und Versicherungskarte noch dazu?

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Auto ummelden x 9 Auto verkaufen x 9

andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. August 2008 21:36
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melde das Auto lediglich ab bei der Zulassungsstelle und nimm eine Kopie der Sterbeurkunde mit..

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 9. August 2008 05:31

DH


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 8. August 2008 22:36
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Nach dem Tod, wird doch per Erbschaft geregelt, was, wem gehört. Da muß man sicher nichts ummelden vor Verkauf, wenn das Auto durch das Erbe Dein Eigentum ist.


isedinger
beantwortet von isedinger am 8. August 2008 21:42
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Lass das Fahrzeug bis zum Verkauf angemeldet. Eventuelle Kaufinteressenten wollen sicher damit Probefahren. Hat sich ein Käufer gefunden, melde es vor der Übergabe an den Käufer ab.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. August 2008 21:43

Kostet solange aber auch weiter Versicherung und Steuer ! Sollte man bedenken. Lg. RedBergfee

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 8. August 2008 21:45

Das klingt gut, ist aber nicht zulässig. Wenn der sogenannte Fahrzeughalter verstorben ist, muss das KfZ schnellstens ab- oder umgemeldet werden, damit es bei einem Unfall jemanden gibt, der haftet.

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 8. August 2008 21:46

Das ist richtig. Aber würdest Du ein Auto kaufen ohne damit eine Probefahrt gemacht zu haben?

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 8. August 2008 21:47

Genau, außerdem erlischt die Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmer evtl. auch nachträglich (zumindest im Schadensfall wird sich die Versicherung darauf berufen).

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 8. August 2008 21:48

Ist auch wieder richtig, daran habe ich eben nicht gedacht.


engel93
beantwortet von engel93 am 4. September 2008 08:10
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nein,das mußt du nicht ..


sunyly
beantwortet von sunyly am 8. August 2008 21:41
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Hallo,

das ging ja fix. Danke euch für die Antworten.

LG sunyly


Tonica
beantwortet von Tonica am 8. August 2008 21:37
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Nein, wenn es nicht mehr gefahren wird, kannst Du es auch abmelden. L.G.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 8. August 2008 21:37
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Erst einmal mein Beiland zu Eurem Verlust. Zur Frage, nein, Du musst das Auto nict auf Dich ummelden. Der, der den KFZ Brief hat, kann das Auto an-, ab- und ummelden. Bei uns hat es im letzten Jahr der kaufende Autohändler erledigt. Lg. die RedBergfee


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