Frage von kirkmonteux 24.09.2011

Vater US Mutter Deutsch doppelte Staatsbürgerschaft wieder erlangen?

  • Antwort von Minibunny 24.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo!

    Ich muss zugeben, ich habe keine Ahnung vom US amerikanischen Recht. Ich habe mich aber mal auf der hp des Department of State umgesehen und da heißt es:

    "F. RENUNCIATION FOR MINOR CHILDREN

    Parents cannot renounce U.S. citizenship on behalf of their minor children. Before an oath of renunciation will be administered under Section 349(a)(5) of the INA, a person under the age of eighteen must convince a U.S. diplomatic or consular officer that he/she fully understands the nature and consequences of the oath of renunciation, is not subject to duress or undue influence, and is voluntarily seeking to renounce his/her U.S. citizenship."

    Dementsprechend scheint dein Anwalt Recht zu haben.

    Unter deutschem Recht ist eine doppelte Staatsbürgerschaft ein lebenslang möglich, wenn sie durch das Abstammungsprinzip erworben wurde. Da deine Mutter Deutsche ist, trifft dies auf dich zu. Folglich wärst du von Geburt an zur doppelten Staatsbürgerschaft berechtigt gewesen. Jetzt weiß ich nicht genau, welche Wirkung die Verzichtserklärung deiner Mutter hatte.

    Variante 1: Du hast deine US Citizenship wegen des Verfahrensfehler nie wirklich verloren und musst nun nicht wiedereingebürgert werden, sondern es müssen nur die Schriftstücke korrigiert werden.

    In diesem Falle hast du gar kein Problem, da du immer zwei Staatsbürgerschaften hattest und somit keine Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit vorliegt, die den Verlust der dt Staatsangehörigkeit potentiell nach sich ziehen könnte.

    Variante 2: Du hast deine US Citizenship verloren, hast nun aber einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung.

    Hier wird es etwas kniffeliger. Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt. Allerdings würde ich mich darauf berufen, dass es unverhältnismäßig ist, dir die dt Staatsbürgerschaft zu entziehen, nur weil du eine zweite Staatsangehörigkeit annimmst, zu deren Innehabung du von Geburt an berechtig warst und die dir unrechtmäßig entzogen wurde.

    Mit einem solchen Spezialfall wende dich am besten nicht an ein Laienforum wie dieses sondern direkt an die zuständigen staatlichen Stellen. Das sind idR die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen. Die Stellen dir auch eine Beibehaltungsgenehmigung aus.

    Sollten diese sich sperren, würde ich ggfs einen Anwalt einschalten.

  • Antwort von Urbanessa 24.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hast Du noch Kontakt zu Deinem Vater? Falls ja, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn der Vater sich mal bei seinem lokalen USCIS-Büro einen Termin holt und sich dort die Sachlage erklären lässt. Ich bezweifele, dass Deine deutsche Mutter ohne Zustimmung Deines Vaters das Recht hatte, Deine US-Staatsbürgerschaft aberkennen zu lassen. Es wäre sicher auch sinnvoll, wenn Du Dich mit allen Unterlagen zu Deiner originären doppelten Staatsbürgerschaft im nächsten US-Konsulat einfindest (Achtung: vorher Termin vereinbaren!).

    Was Du aber bedenken solltest: Solltest Du tatsächlich durchgehend die US-Staatsbürgerschaft innegehabt haben, dann warst Du seit dem Erreichen des 18. Lebensjahres mit Deinem Welteinkommen in den USA steuererklärungspflichtig und ab einer gewissen Einkommmenshöhe auch steuerzahlungspflichtig, obwohl Dein Wohnort außerhalb der USA lag. Du müsstest also zahlreiche Steuererklärungen beim IRS nachreichen und eventuell sogar Steuernachzahlungen leisten. Sofern Du also keine Absichten hast, in die USA umzusiedeln, wäre es in dieser Hinsicht besser, die Sache ruhen zu lassen.

  • Antwort von lacubanita 24.09.2011

    genaues kann ich nicht sagen, aber soviel: du wurdest auf us-boden geboren, bist also us-bürger. du bekamst durch deine mutter die 2. sb. dann wurdest du deutscher. ob das nachträglich annuliert werden kann, ist fraglich, da wirst du wohl den us-anwalt weiter befragen müssen.

    normalerweise ist eine staatsbürgerschaft, wenn aufgegeben, dann aufgegeben. das ist ja kein parkticket.

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