gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Vater meiner Kinder fährt ohne Führerschein - was tun??

gefragt von ayki79 am 03.03.2009 um 12:59 Uhr

Mein Ex-Mann hat zum 2. Mal den Führerschein weg wegen Trunkenheit am Steuer. Er ist in meinen Augen Alkholiker (das war auch mein Trennungsgrund), und er wird den Schein auch nicht so schnell wiederbekommen!

Letztes WE kam er allerdings MIT DEM AUTO vorbei, um die Kinder abzuholen! Er ist selbst gefahren. Auf die Frage meiner Tochter (6), ob er den Führerschein wiederhat, hat er nur genickt! Ich hab den Braten sofort gerochen und jetzt auch die Bestätigung dafür bekommen, dass er seinen Führerschein überhaupt noch gar nicht wieder hat!

Ich bin am Überlegen, ob ich die Polizei einschalten soll. Es ist mir zu gefährlich, die Kinder mit ihm im Auto fahren zu lassen! Wer weiß, ob er nicht Restalkohol im Blut oder am gleichen Tag getrunken hat, wenn er die Kinder holt...

Was kann ich tun? Ich mache mir wirklich Sorgen um meine Kinder! An wen wende ich mich am besten?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Alkohol x 3.321 Führerschein x 2.641 MPU x 257

Liadan
beantwortet von Liadan am 3. März 2009 13:00
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde in erster Linie die Kinder nicht mitgeben, wenn er mit dem Auto vorfährt. Ihm das klipp und klar sagen, wenn er sie sehen will, soll er sich an Regeln und Gesetze halten. Aber ist schwer zu überprüfen,was er danach macht.

Im Zweifelsfall ( vor allem,wenn er immer wieder mit dem Auto kommt) vll doch mal Polizei einschalten.


anonym
beantwortet von newcomer am 3. März 2009 13:00
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

beim nächsten Termin die Polizei vorher bestellen

Kommentar von ayki79 am 3. März 2009 13:01

Genau DAS hab ich mir auch überlegt. Aber ich möchte eigentlich meine Kinder da raus halten. Der rastet aus, und den Anblick möchte ich meinen Kindern gerne ersparen.

Kommentar von newcomer am 3. März 2009 13:05

wenn du ein Bild von ihm hast, können sie ihn eine Straße vorher schon abfangen, bzw. Autonummer


valentine41
beantwortet von valentine41 am 3. März 2009 13:00
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde ihn auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen; deinen Kindern und auch anderen Verkehrsteilnehmern zuliebe!

Kommentar von ayki79 am 3. März 2009 13:01

Einfach bei der Polizei anrufen??

Kommentar von 2ef1e1aa28bde6e14be279ddd9864ac1smallvalentine41 am 3. März 2009 13:02

Ja, genau. Ganz einfach ein Anruf bei der Polizei. Dann hat das nichts mit deinen Kindern zu tun.

Kommentar von ayki79 am 4. März 2009 14:54

Ich hab es bei der Polizei gemeldet, und die kümmern sich jetzt darum!


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. März 2009 13:00
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall würde ich ihm, wenn er ohne Führerschein auto fährt die Kinder nicht mitgeben.

Das würde ich auch vorher mit dem Jugendamt zur Sicherheit abklären. Die werden Dir da keine Probleme machen, sollten es aber wissen, weil sonst evtl. Ärger droht.


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 3. März 2009 13:01
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zeige ihn bei der polizei an....denn er hat ja den führerschein nicht ohne gund weg und wenn deinen kindern was passiert und du hast davon gewusst, das er ohne führerschein fährt dann bist du mitschuldig...


anonym
beantwortet von penati am 3. März 2009 13:04
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da gibt es keine Diskussion.Die Kinder fahren nicht mit und melden würde ich es auch.Keine Ahnung was du machst wenn deinen Kindern was passiert.Du hättest es verhindern können.Ich könnte da nicht ruhig schlafen.Und mal davon abgesehen kann es auch andere Menschen treffen, wenn er unter Alkohol und ohne Schein fährt.Er hat auf der Strasse nix verloren.Jedenfallls nicht als Autofahrer.


anonym
beantwortet von tergenna am 3. März 2009 13:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaube, du machst dich sogar strafbar, wenn du ihn nicht anzeigst. Wenn man doch z.B. jemanden sein Auto ausleiht, muß man sich vorher den Führerschein zeigen lassen. Falls er keinen hat und er einen Unfall baut, bis du dran. Dein Führerschein ist dann weg. Aber ich würde auch versuchen, die Kinder da rauszulassen


Igitta
beantwortet von Igitta am 3. März 2009 13:00
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sofort der Polizei melden.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 3. März 2009 21:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest das Ganze unbedingt der Polizei melden!

Dein Ex-Mann macht sich strafbar wenn er ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt. Außerdem gefährdet er Deine Kinder. Inbesondere deshalb solltest Du dringend die Polizei informieren, bevor es zu spät ist.


Steinkristall
beantwortet von Steinkristall am 3. März 2009 13:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde ihm die Kinder nicht mitgeben solange er keinen Führerscehin hat..ihm das klipp und klar sagen ..denn das ist ein grosser Vertrauensbruch..und wenn er dann doch noch mit dem Auto kommen sollte anzeigen..denn dann ist er eine Gefahr für alle Teilnehmer im Verkehr


magura99
beantwortet von magura99 am 3. März 2009 13:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anschwärzen


anonym
beantwortet von anjanni am 3. März 2009 13:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zeige ihn an. Auf jeden Fall.

Und teile ihm schriftlich mit, daß Du ihm die Kinder nicht mehr mitgibst, wenn er das Auto verbotswidrig selbst lenkt. (Kläre das mit dem Jugendamt, aber ich denke, die werden Dir zustimmen.)


Joulin
beantwortet von Joulin am 3. März 2009 13:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde an deiner Stelle schnellstens reagieren und mit der Polizei reden. Die entscheiden dann, was zu machen ist.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.