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Vater hat Auto gekauft, Kaufvertrag läuft uebr ihn, Sohn in den Papieren ? Wer is was?

gefragt von familieboehler am 01.06.2008 um 23:20 Uhr

Hallo, mein Vater hat mir Anfang April einen VW Vento gekauft. Wegen anderer Umstände haben wir den Kaufvertrag über ihn laufen lassen und ich stehe in den Papieren.

Is das Fahrzeug nun mein Eigentum? Oder is mein Vater der Eigentuemer, auch wenn es keinerlei Absprachen darüber gibt, dass das Fahrzeug nur zur Verfügung gestellt ist.

Wer kann da helfen


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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 2. Juni 2008 00:04
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Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden lt. Wikipedia am 01.10.2005 durch die Zulassungsbescheinigung abgelöst. Hier steht nur noch der Halter des Fahrzeuges. Er muss nicht gleichbedeutend mit dem Eigentümer oder Besitzer sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Das bedeutet, dass das gilt, was zwischen Vater und Sohn ausgemacht wurde - Schenkung oder Leihe.

LG

Wieselchen


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 1. Juni 2008 23:22
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Wer im KFZ Brief steht ist der Eigentümer!

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 1. Juni 2008 23:26

Das ist der Fahrzeughalter, aber nicht unbedingt der Eigentümer. L.G.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 1. Juni 2008 23:22
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Der Halter in den Papieren ist der Eigentümer. Es sei denn, Dein Papps macht Dir Ärger und fordert sein Geld oder den Wagen...


Tonica
beantwortet von Tonica am 1. Juni 2008 23:23
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Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Eigentümer. L.G.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 1. Juni 2008 23:27

das stimmt nur bedingt und mit schriftlicher Vereinbarung. Banken zB. behalten den Brief und sind solange Eigentümer bis der Wagen abgezahlt ist. Wenn ein Brief aber geklaut wird ist derjenige Dieb nicht automatisch Eigentümer.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 1. Juni 2008 23:31

An geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben. Wenn Du ein geklautes Fahrrad kaufst, bleibt es Eigentum seines ursprünglichen Besitzers. L.G.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 1. Juni 2008 23:39

Du beschreibst aber doch "Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Eigentümer" das ist so nicht korrekt!

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 1. Juni 2008 23:53

Zwischen Besitz und Eigentum ist auch noch ein Unterschied. Du kannst Besitzer und Halter sein, aber bist nicht Eigentümer. L.G.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 2. Juni 2008 08:29

Genau. Und gerade deswegen ist Deine Äußerung verkehrt:

Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist BESITZER. Wenn er den Brief und damit das Auto auch noch rechtmäßig erworben hat ist er auch Eigentümer.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 3. Juni 2008 19:36

du wiedersprichst dir kraudischen: oben: <<Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Eigentümer.>> unten: <<Du kannst Besitzer und Halter sein, aber bist nicht Eigentümer.>> Was denn nun????

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. Juni 2008 23:07

Eigentum ist das, was ich gekauft und bezahlt habe, ich habe ein volles Recht. Besitz ist das, was ich grade so habe,warum auch immer, geleast, geliehen, geklaut u.s.w. Ich habe das, kann darüber verfügen, aber es gehört mir nicht unbedingt. L.G.


anonym
beantwortet von Terrormieze am 1. Juni 2008 23:26
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Wenn du in den Papieren drin stehst in Fahrzeugbrief und fahrzeugschein dann bist du als Halter/Eigentuemer.



gnat01
beantwortet von gnat01 am 2. Juni 2008 00:03
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Durch den Kaufvertrag, den dein Vater mit dem Verkäufer des PKW abgeschlossen hat, diente nur zum "Besitzwechsel". Die Eigentümerumschreibung im Fahrzeugbrief entscheidet letztendlich wer Eigentümer des Wagens ist. Wenn Du das nun bist wie Du sagst, kannst du natürlich deinem Vater untersagen den Wagen zu fahren. Vor Gericht kämst du immer durch. Es ist Deine Karre und du kannst damit machen was Du willst...


Felix820
beantwortet von Felix820 am 2. Juni 2008 15:31
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Du bist der Besitzer und dein Vater der Eigentümer.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 26. Juli 2008 15:50
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der halter ist ja nicht gleich der Besitzer! Wenn du für das Fzg. aufkommst und evtl. aus versicherungstechnischen gründen dein vater als halter eingetragen ist, dann gehört dir das auto, unabhängig vom halter.


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