Hallo, mein Vater hat mir Anfang April einen VW Vento gekauft. Wegen anderer Umstände haben wir den Kaufvertrag über ihn laufen lassen und ich stehe in den Papieren.
Is das Fahrzeug nun mein Eigentum? Oder is mein Vater der Eigentuemer, auch wenn es keinerlei Absprachen darüber gibt, dass das Fahrzeug nur zur Verfügung gestellt ist.
Wer kann da helfen

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden lt. Wikipedia am 01.10.2005 durch die Zulassungsbescheinigung abgelöst. Hier steht nur noch der Halter des Fahrzeuges. Er muss nicht gleichbedeutend mit dem Eigentümer oder Besitzer sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
Das bedeutet, dass das gilt, was zwischen Vater und Sohn ausgemacht wurde - Schenkung oder Leihe.
LG
Wieselchen

Wer im KFZ Brief steht ist der Eigentümer!
Das ist der Fahrzeughalter, aber nicht unbedingt der Eigentümer. L.G.

Der Halter in den Papieren ist der Eigentümer. Es sei denn, Dein Papps macht Dir Ärger und fordert sein Geld oder den Wagen...
Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Eigentümer. L.G.
fabienne1997 am 1. Juni 2008 23:27 das stimmt nur bedingt und mit schriftlicher Vereinbarung. Banken zB. behalten den Brief und sind solange Eigentümer bis der Wagen abgezahlt ist. Wenn ein Brief aber geklaut wird ist derjenige Dieb nicht automatisch Eigentümer.
An geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben. Wenn Du ein geklautes Fahrrad kaufst, bleibt es Eigentum seines ursprünglichen Besitzers. L.G.
fabienne1997 am 1. Juni 2008 23:39 Du beschreibst aber doch "Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Eigentümer" das ist so nicht korrekt!
Zwischen Besitz und Eigentum ist auch noch ein Unterschied. Du kannst Besitzer und Halter sein, aber bist nicht Eigentümer. L.G.
boriswulff am 2. Juni 2008 08:29 Genau. Und gerade deswegen ist Deine Äußerung verkehrt:
Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist BESITZER. Wenn er den Brief und damit das Auto auch noch rechtmäßig erworben hat ist er auch Eigentümer.
fabienne1997 am 3. Juni 2008 19:36 du wiedersprichst dir kraudischen: oben: <<Wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, ist Eigentümer.>> unten: <<Du kannst Besitzer und Halter sein, aber bist nicht Eigentümer.>> Was denn nun????
Eigentum ist das, was ich gekauft und bezahlt habe, ich habe ein volles Recht. Besitz ist das, was ich grade so habe,warum auch immer, geleast, geliehen, geklaut u.s.w. Ich habe das, kann darüber verfügen, aber es gehört mir nicht unbedingt. L.G.
Wenn du in den Papieren drin stehst in Fahrzeugbrief und fahrzeugschein dann bist du als Halter/Eigentuemer.

Durch den Kaufvertrag, den dein Vater mit dem Verkäufer des PKW abgeschlossen hat, diente nur zum "Besitzwechsel". Die Eigentümerumschreibung im Fahrzeugbrief entscheidet letztendlich wer Eigentümer des Wagens ist. Wenn Du das nun bist wie Du sagst, kannst du natürlich deinem Vater untersagen den Wagen zu fahren. Vor Gericht kämst du immer durch. Es ist Deine Karre und du kannst damit machen was Du willst...
der halter ist ja nicht gleich der Besitzer! Wenn du für das Fzg. aufkommst und evtl. aus versicherungstechnischen gründen dein vater als halter eingetragen ist, dann gehört dir das auto, unabhängig vom halter.