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Vater gestorben, Mutter jetzt im Altenheim, müssen die Einfamilienhäuser sofort verkauft werden?

gefragt von tina1960tina1960 am 13.01.2009 um 21:06 Uhr

mein Vater hat im Testament angeordnet, dass die Häuser 10 Jahre nicht verkauft werden dürfen. Meine Mutter könnte das als Alleinerbin ändern, allerdings ist sie leicht dement, wir haben das aber noch nirgendwo angegeben. Wir möchten die beiden Häuser natürlich gerne behalten, eins ist vermietet, das andere steht zur Zeit leer, könnte aber vermietet oder evtl verkauft werden, wenn meine Mutter das Testament ändern würde. Ich habe ein sehr geringes Einkommen, meine Kinder studieren beide. Wozu würdet ihr uns raten? Ich würde natürlich die Häuser gerne für meine Kinder erhalten...

Lieben Dank für eure Hilfe

Tina


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sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 13. Januar 2009 21:10
2x
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Warum sich über den letzten Willen des Vaters hinwegsetzen? Behaltet die Häuser, vermietet das Leerstehende oder ziehe dort selbst ein.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 13. Januar 2009 21:12

wer hat die Vormundschaft?

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 13. Januar 2009 21:14

Wie die Vormundschaft?? Von Vormundschaft war wohl keine Rede.


konny27
beantwortet von konny27 am 13. Januar 2009 21:07
1x
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das Heim wird die Hände aufhalten

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 13. Januar 2009 21:09

denke auch...


Aristella
beantwortet von Aristella am 13. Januar 2009 21:08
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Weiterhin vermieten würde ich sagen. Nur wenns nicht anders geht würd ich verkaufen. Nur für den Notfall sollte deine Mutter das aber trotzdem ändern, du kannst ja nicht wissen ob du das Geld nicht in 2 Jahren dringend brauchst und ob sie dann noch in der Lage ist das zu ändern.


anonym
beantwortet von Rolfe am 13. Januar 2009 23:09
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Eine solche Verfügung im Testament dürfte unwirksam sein, weil die Erben mit dem Tod des Vaters Eigentümer werden und darüber nach eigenem Gutdünken verfügen dürfen. Eine Einschränkung der Eigentümerrechte in dieser Form ist nicht zulässig und damit unwirksam. Dem Heim wird es egal sein, auf welche Weise die Kosten gedeckt werden. Solange es möglich ist, die Kosten durch Vermietung zu decken, werden die sich damit zufrieden geben. Ein selbstbewohntes Wohneigentum darf das Heim sowieso nicht zur Deckung der Heimkosten heranziehen - solange es angemessen ist.


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