tina1960 am 13.01.2009 um 21:06 Uhr
mein Vater hat im Testament angeordnet, dass die Häuser 10 Jahre nicht verkauft werden dürfen. Meine Mutter könnte das als Alleinerbin ändern, allerdings ist sie leicht dement, wir haben das aber noch nirgendwo angegeben. Wir möchten die beiden Häuser natürlich gerne behalten, eins ist vermietet, das andere steht zur Zeit leer, könnte aber vermietet oder evtl verkauft werden, wenn meine Mutter das Testament ändern würde. Ich habe ein sehr geringes Einkommen, meine Kinder studieren beide. Wozu würdet ihr uns raten? Ich würde natürlich die Häuser gerne für meine Kinder erhalten...
Lieben Dank für eure Hilfe
Tina

Warum sich über den letzten Willen des Vaters hinwegsetzen? Behaltet die Häuser, vermietet das Leerstehende oder ziehe dort selbst ein.
das Heim wird die Hände aufhalten
holsch am 13. Januar 2009 21:09 denke auch...

Weiterhin vermieten würde ich sagen. Nur wenns nicht anders geht würd ich verkaufen. Nur für den Notfall sollte deine Mutter das aber trotzdem ändern, du kannst ja nicht wissen ob du das Geld nicht in 2 Jahren dringend brauchst und ob sie dann noch in der Lage ist das zu ändern.
Eine solche Verfügung im Testament dürfte unwirksam sein, weil die Erben mit dem Tod des Vaters Eigentümer werden und darüber nach eigenem Gutdünken verfügen dürfen. Eine Einschränkung der Eigentümerrechte in dieser Form ist nicht zulässig und damit unwirksam. Dem Heim wird es egal sein, auf welche Weise die Kosten gedeckt werden. Solange es möglich ist, die Kosten durch Vermietung zu decken, werden die sich damit zufrieden geben. Ein selbstbewohntes Wohneigentum darf das Heim sowieso nicht zur Deckung der Heimkosten heranziehen - solange es angemessen ist.
wer hat die Vormundschaft?
Wie die Vormundschaft?? Von Vormundschaft war wohl keine Rede.