Hallo zusammen,
wenn für den Unterhalt eines 15jährigen der Vater auf den Mindestbedarf verklagt werden soll, wer beantragt Prozesskostenhilfe? Der Sohn, d.h. gesetzlich vertreten durch die Mutter, oder die Mutter selbst?
Vielen Dank vorab,
Loner
In diesem Fall (solange DU der Gesetzliche Vertreter bist und dein Sohn ja noch nicht voll Geschäftsfähig ist), solltest du das tun.

Wende Dich ans Jugendamt, die sorgen dafür, dass der Vater Unterhalt zahlt (wenn er dann kann)

Wenn du die Arbeitsstelle von ihm kennst kann das Jugendamt eine Gehaltspfändung übers Gericht durchführen lassen, ist vielleicht erstmal besser als eine Verhandlung anzustreben.

Meine Mutter hat früher meinen Vater auf Unterhalt verklagt und ich hatte damit nichts zutun. Ich denke weil dein Sohn noch 15 ist ist es hier genauso.

Prozesskostenhilfe beantragt die Mutter, denn sie muss auch klagen im Namen des Kindes. Wenn der Sohn 18 ist, muss der Sohn selber klagen.