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Vater auf Unterhalt verklagen - wer beantragt Prozesskostenhilfe? Mutter oder Sohn?

gefragt von Loner am 22.08.2009 um 16:26 Uhr

Hallo zusammen,

wenn für den Unterhalt eines 15jährigen der Vater auf den Mindestbedarf verklagt werden soll, wer beantragt Prozesskostenhilfe? Der Sohn, d.h. gesetzlich vertreten durch die Mutter, oder die Mutter selbst?

Vielen Dank vorab,

Loner


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von SkiraCeleste am 22. August 2009 16:28
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Hilfreichste Antwort

In diesem Fall (solange DU der Gesetzliche Vertreter bist und dein Sohn ja noch nicht voll Geschäftsfähig ist), solltest du das tun.


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beate55
beantwortet von beate55 am 22. August 2009 16:28
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Wende Dich ans Jugendamt, die sorgen dafür, dass der Vater Unterhalt zahlt (wenn er dann kann)


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 22. August 2009 16:29
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Wenn du die Arbeitsstelle von ihm kennst kann das Jugendamt eine Gehaltspfändung übers Gericht durchführen lassen, ist vielleicht erstmal besser als eine Verhandlung anzustreben.


lenno
beantwortet von lenno am 22. August 2009 16:30
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Meine Mutter hat früher meinen Vater auf Unterhalt verklagt und ich hatte damit nichts zutun. Ich denke weil dein Sohn noch 15 ist ist es hier genauso.


user7
beantwortet von user7 am 22. August 2009 16:30
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DU...:P


istie
beantwortet von istie am 23. August 2009 07:28
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Prozesskostenhilfe beantragt die Mutter, denn sie muss auch klagen im Namen des Kindes. Wenn der Sohn 18 ist, muss der Sohn selber klagen.


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