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Utnerschlagenes/Geklautes auto Gekauft

gefragt von Oki08 am 21.04.2009 um 18:13 Uhr

Hallo,

habe mir vor ca. 7 Monaten einen gebrauchten Mercedes bei einem Händler gekauft. Konnte das Auto auch ohne Probleme anmelden. Vor ca. einem Monat stand die Polizei bei mir vor der Tür und hat den Wagen beschlagnahmt, weil das Auto in Italien als gestohlen gemeldet wurde. In solchen fällen muss eine Vertragsrückabwicklung stattfinden. Der Autohändler hat auch zugestimmt, weil er es von einem andern Autohändler gekauft hat, der ebenfalls zugestimmt hat. Soweit so gut. Jetzt stellt sich heraus das, das Fahrzeug nicht geklaut, sondern einer Leasingfirma in Italien unterschlagen wurde. Auf einmal will mein Autohändler nicht mehr Zahlen, weil ich das Auto angeblich in Deutschland fahren kann das gilt aber nicht fürs Ausland. Musste in der Zwischenzeit ca. 4000€ in das Auto reinstecken. Ölwanne und Luftfedern kaputt. Wenn ich vor Gericht gehe habe ich Chancen zu Gewinnen? Könnte ich auch die 4000€ Reparatur kosten geltend machen? Wäre nett wenn Ihr mir Antwortet

Mfg

Oki


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Tremor
beantwortet von Tremor am 21. April 2009 18:15
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Such Dir am besten einen guten Anwalt


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 21. April 2009 18:18
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Rein rechtlich bist du am Ende der Kette immer der Angeschmierte, wenn du fremder Eigentum in Besitz hast - selbst, wenn du das nicht wusstest. Und hättest du von privat gekauft, hättest du keine Chancen.

Aber ich würde hier auch mal den Anwalt konsultieren, inwievern vielleicht der Autohändler seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und dir den Schaden ersetzen muss.

Viel Glück!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 21. April 2009 18:20
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ich denke mal da wirst du kein Glück haben, denn wer soll für diese Kosten aufkommen, die im Grunde keiner Verursacht hat.Denn die Urheber der ganzen Sache die wird man bestimmt nicht mehr finden, die wärten Schadensersatzpflichtig...

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 21. April 2009 18:27

"wären"


anonym
beantwortet von Gamedia am 22. April 2009 17:45
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Hallo,

wie schon in Antwort 1 steht:such dir einen Anwalt.

Soviel schon mal vorweg:

man kann an gestohlenen/unterschlagenen Gegenständen keine Eigentumsrechte erwerben.

Wer auch aus Unwissenheit ein gestohlenes Auto kauft muss es ersatzlos herausgeben.
Da spielt es keine Rolle,wie viel man eventuell hineingesteckt hat. Was du machen kannst,ist eine Zivil-Klage gegen deinen Autohändler. Die Aussichten auf Erfolg sind aber gering.

Meinung von Admin
http://www.verbraucherberater-portal.de


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