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Usus gegen Mietrecht?

gefragt von Carolina24 am 17.07.2009 um 14:00 Uhr

Hallo, wir sind in ein Mehrfamilienhaus gezogen, in dem die Mieten relativ hoch sind, weil uns die Lage ganz gut gefiel - Blick ins Grüne usw. Jetzt stellt sich heraus, dass die Wohnung sehr viele Mängel hat (undichte Fenster, Wasserdruck nicht vorhanden, extrem hohe Heizkosten da keine Wärmedämmung, Dielenboden überaltert, sehr feuchter Keller, sehr hellhörig usw.). Wir dachten, es würde alles noch gemacht, aber es ist wohl so, dass der Vermieter aus dem Grund die Mängel nicht mehr saniert, dass er durch andere Mieter (offenbar sehr viel reicher, als wir es sind) daran gewöhnt ist, dass die Mieter alles auf eigene Kosten machen. Die Mieterin neben uns hat den Vermieter z.B. gar nicht erst gebeten, die Mängel zu beseitigen, sondern alles von vornherein selbst gemacht und mehrere zehntausend Euro investiert. Für uns ist die Miete schon hoch genug, wir können uns das nicht leisten - und ein Umzug kommt zur Zeit finanziell auch nicht in Frage. Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter damit argumentieren kann, dass es in dem Haus Usus ist, dass die Mieter auf eigene Kosten machen können, was sie wollen? Gruß

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Mietrecht x 3.902 Mängel x 64 Usus x 3

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 17. Juli 2009 14:02
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Nein, er kann es nicht von Euch verlangen, ist aber auch nicht verpflichtet, es selber zu machen. Und da die Mängel anscheinend schon vorher bekannt waren (und Ihr nur davon ausgegangen seid, daß er sie beseitigt), besteht auch keine Berechtigung zur Mietminderung.

Kommentar von anjanni am 17. Juli 2009 14:07

"Jetzt stellt sich heraus" lese ich nicht unbedingt als "wir haben vor dem Abschließen des Mietvertrags davon gewußt".

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 17. Juli 2009 14:10

Dielenboden überaltert - sieht man.

Feuchter Keller - spürt man.

Wärmedämmung - sieht man oder kann man erfragen.

Außerdem ist "jetzt" einen Monat nach Einzug - und der ist schon drei Jahre her...

Kommentar von Carolina24 am 17. Juli 2009 14:39

Tja, der Boden sah erst in Ordnung aus. Als wir ihn das erste Mal nebelfeucht abwischten, stellten wir fest, dass ganze Fugenstücke morsch sind und im Aufnehmer bleiben. Und nachdem wir eine paar Tage hier wohnten, stellten wir auch fest, dass der Boden an einigen Stellen nachgibt, weil die Feder kaputt sind. Den Keller konnten wir vor Einzug nicht besichtigen. Wärmedämmung haben wir erfragt, aber wir wurden von den Vormietern dreist belogen. Das Problem ist, dass wir fast 2 Jahre keinen Ansprechpartner hatten, die Miete wurde auf ein Treuhandkonto überwiesen, bis der Erbe gefunden wurde.

Kommentar von Carolina24 am 17. Juli 2009 14:44

Du hast recht, ErsterSchnee, ich hätte "dann" und nicht "jetzt" schreiben sollen, das war falsch ausgedrückt. Der neue Vermieter ist relativ "frisch" (= 9 Monate) und beruft sich eben darauf, dass andere Mieter, auch BEVOR er das Haus übernahm, alles immer selbst haben modernisieren und sanieren lassen - was ja auch stimmt.

Kommentar von Carolina24 am 17. Juli 2009 15:10

Es tut mir Leid, ErsterSchnee, ich bin Ausländerin und mache noch manchmal Fehler oder drücke Sachen ungenau aus. Hier also für alle der genauere Ablauf tabellarisch: Einzug vor 3 Jahren. Nach einem Monat: Meldung der Mängel. Nach drei Monaten: Tod des Vermieters. Zwei Jahre gar nichts: Suche nach dem Erben. Vor ca. einem Jahr: Erbe wird gefunden. Vor ca. 9 Monaten: Erbe stellt sich als Vermieter vor, Mängelliste wird wieder eingereicht, da die erste verschwunden ist. Vermieter scheint erst etwas machen zu wollen, hört dann, dass seit 20 Jahren in diesem Haus die Mieter alles selbst sanieren und sagt, es sei also Usus. Zum Mietvertrag: Es ist ein Formularmietvertrag ohne Besonderheiten.


albatros
beantwortet von albatros am 18. Juli 2009 08:59
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Die Argumentation des Vermieters ist Schwachsinn, schließlich gibt es ein im BGB verankertes Mietrecht, das ist Grundlage und nicht irgendwelche Gewohnheiten. Auch wenn bestimmte Mängel bereits bei Einzug vorhanden waren, hast du trotzdem Anrecht auf Abstellung. Möglicherweise bei der einen oder anderen Sache kein Recht auf Mietminderung, wenn der Mangel schon bei Einzug bekannt war. Es sei denn, es wurde schriftlich ein Mängelprotokoll erstellt und Abhilfe in Aussicht gestellt. Fehlende bzw. nicht ausreichende Wärmedämmung und Hellhörigkeit kannst du zwar beklagen, aber nicht deshalb die Miete mindern. Die undichten Fenster, morscher Fußboden etc. sind minderungskonform. Also schriftliche Mängelanzeige mit Terminstellung und Ankündigung der Selbstbeauftragung und Verrechnung der Kosten des Handwerkers mit der Miete mitteilen (per Einwurfeinschreiben). Mietminderung immer ausgehend von der Bruttomiete vornehmen und ab übernächstem Monat nach Anzeige realisieren. In deinem Fall kann ich dringend zur Unterstützung eines Mietervereins raten. Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Die Argumentation des Vermieters ist Schwachsinn, schließlich gibt es ein im BGB verankertes Mietrecht, das ist Grundlage und nicht irgendwelche Gewohnheiten. Auch wenn bestimmte Mängel bereits bei Einzug vorhanden waren, hast du trotzdem Anrecht auf Abstellung. Möglicherweise bei der einen oder anderen Sache kein Recht auf Mietminderung, wenn der Mangel schon bei Einzug bekannt war. Es sei denn, es wurde schriftlich ein Mängelprotokoll erstellt und Abhilfe in Aussicht gestellt. Fehlende bzw. nicht ausreichende Wärmedämmung und Hellhörigkeit kannst du zwar beklagen, aber nicht deshalb die Miete mindern. Die undichten Fenster, morscher Fußboden etc. sind minderungskonform. Also schriftliche Mängelanzeige mit Terminstellung und Ankündigung der Selbstbeauftragung und Verrechnung der Kosten des Handwerkers mit der Miete mitteilen (per Einwurfeinschreiben). Mietminderung immer ausgehend von der Bruttomiete vornehmen und ab übernächstem Monat nach Anzeige realisieren. In deinem Fall kann ich dringend zur Unterstützung eines Mietervereins raten. Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Kommentar von Obelhicks am 18. Juli 2009 11:38

usus für krösus

nee, so geht es nicht. albatros hat völlig recht. vor allem wegen der höhe der mietminderung empfehle auch ich den mieterverein. nehmt ein paar bilder mit...

Kommentar von Carolina24 am 19. Juli 2009 14:44

Danke für die so ausführliche Antwort!


anonym
beantwortet von Padri am 19. Juli 2009 10:37
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"Wir dachten es würde alles noch gemacht", ist leider sehr naiv gedacht. Man kann nicht in eine Wohnung ziehen und "denken es wird noch alles gemacht". Ihr habt keinen Anspruch darauf das ein Vermieter z.B. etwas macht was die Außenisolierung betrifft. Ihr solltet in einen Neubau ziehen wenn Ihr eine andere Wärmedämmung wünscht. Ziehe ich aber in einen Altbau etc., so kann ich als Mieter keinen Neustandard verlangen. Was den Wasserdruck betrifft, so ist das dann ein Mangel, wenn man z.B. sein Geschäft auf der Toilette nicht mehr richtig los wird oder nur noch ein Rinnsal aus den Armaturen läuft. Dann muss es dem Vermieter gemeldet werden. Und was die andere Mieterin betrifft, die angeblich "Zehntausende" in die Mietwohnung gesteckt hat, kann man dazu nur sagen, dass sie das ohne Erlaubnis des Vermieters überhaupt nicht darf.

Kommentar von Carolina24 am 19. Juli 2009 14:42

Danke für Deine Antwort. Als der neue Vermieter das Haus übernahm, sagte er, es würde alles saniert. Wir haben die Mängelliste eingereicht und ihm in der Tat geglaubt. Ich komme aus Italien und hatte mit deutschem Altbau keine Erfahrung. Ich hatte früher in einem anderen Haus in derselben Stadt gelebt, das auch alt war, aber da gab es keine Probleme. Zu der Nachbarin: Der Vermieter ist natürlich froh, wenn man das auf eigene Kosten alles macht, und gibt gerne grünes Licht.

Kommentar von Padri am 20. Juli 2009 09:48

In Italien sind die Altbauwohnungen um ein vielfaches schlechter. Da sollte man hier nicht am deutschen Standard meckern. In Italien ist es, außer im Norden, nur wärmer.

Kommentar von Carolina24 am 22. Juli 2009 17:27

Das ist wohl wahr, aber darum ging es ja auch nicht. Ich wollte nicht meckern, nur fragen, Usus wirklich ein Argument ist, um nichts mehr an einem Haus zu machen.


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 17. Juli 2009 14:29
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wie ich sehe, hast du die Mängel bei Vertragabschluss bereits gekannt. dann würde dir nach §§ 536b das Recht aus §§ 536 und 536a nicht zustehen, oder hat der Vermieter die Mängel arglistig verschwiegen!, Wärmedämmung kannst du jedoch nicht verlangen, außer es steht im Mietvertrag, dass noch bestimmte Arbeiten erledigt werden. Wenn Du nicht mit der Tatsache leben kannst, so solltest du dich doch an den Mieterverein wenden oder doch einen Umzug erwägen.

Kommentar von Carolina24 am 17. Juli 2009 15:11

Es tut mir Leid, ich bin Ausländerin und mache noch manchmal Fehler oder drücke Sachen ungenau aus. Hier also für alle der genauere Ablauf tabellarisch: Einzug vor 3 Jahren. Nach einem Monat: Meldung der Mängel. Nach drei Monaten: Tod des Vermieters. Zwei Jahre gar nichts: Suche nach dem Erben. Vor ca. einem Jahr: Erbe wird gefunden. Vor ca. 9 Monaten: Erbe stellt sich als Vermieter vor, Mängelliste wird wieder eingereicht, da die erste verschwunden ist. Vermieter scheint erst etwas machen zu wollen, hört dann, dass seit 20 Jahren in diesem Haus die Mieter alles selbst sanieren und sagt, es sei also Usus. Zum Mietvertrag: Es ist ein Formularmietvertrag ohne Besonderheiten.


merci27
beantwortet von merci27 am 17. Juli 2009 14:03
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das hättet ihr euch vorher überlegen müssen. Seit gut einem Jahr muss ein Vermieter bei Neu Vermietung und auf Verlangen auch einen Energieausweis vorlegen in dem steht welche Energiekosten auf euch zukommen können..

Kommentar von Carolina24 am 17. Juli 2009 14:07

Ganz so einfach ist es nicht. Die Mängel waren uns nicht bekannt. Beim Einzug vor 3 Jahren gab es einen anderen Vermieter, der dann verstorben ist. Wir hatten die Mängel zwar im Monat nach unserem Einzug gemeldet, aber sie starb drei Monate später. Als nach langem hin- und her ein neuer Vermieter gefunden wurde, haben wir die Mängelliste erneut eingereicht, mit dem o.b. Ergebnis. Wir sind darauf angewiesen, hier wohnen zu bleiben, und möchten natürlich Streit vermeiden.


anonym
beantwortet von Auskunft am 17. Juli 2009 14:02
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Nein - natürlich nicht.

Sagt ihm, in Eurer alten Wohnung wäre etwas anderes Usus gewesen und diesen Usus hättet Ihr beim Umzug mitgenommen.


scader1
beantwortet von scader1 am 17. Juli 2009 14:02
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Klar kann er damit argumentieren, aber er ist nicht im Recht !!

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 17. Juli 2009 14:07

Er ist aber auch nicht verpflichtet, das alles zu beheben. Offenbar war das ja vor Einzug bekannt!

Kommentar von Carolina24 am 17. Juli 2009 14:07

Ganz so einfach ist es nicht. Die Mängel waren uns nicht bekannt. Beim Einzug vor 3 Jahren gab es einen anderen Vermieter, der dann verstorben ist. Wir hatten die Mängel zwar im Monat nach unserem Einzug gemeldet, aber sie starb drei Monate später. Als nach langem hin- und her ein neuer Vermieter gefunden wurde, haben wir die Mängelliste erneut eingereicht, mit dem o.b. Ergebnis. Wir sind darauf angewiesen, hier wohnen zu bleiben, und möchten natürlich Streit vermeiden.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 17. Juli 2009 14:21

Versuch dich dahingehend zu einigen, daß der Vermieter das Material bezahlt und Ihr macht es selbst. Natürlich nur wenn ihr das könnt.


anonym
beantwortet von anjanni am 17. Juli 2009 14:01
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Nein, damit kann der Vermieter nicht argumentieren.

Sämtliche Mängel mußt Du schriftlich beim Vermieter melden. Du mußt eine Frist setzen (bis zum...), damit die Mängel vom Vermieter beseitigt werden. Gleichzeitig kündigst Du eine Mietminderung an (dafür gibt es Tabellen im Netz), die Du dann auch durchführst, wenn die Mängel nicht beseitigt werden.

Schwierig wird es mit Mängeln, die Dir vorher bekannt waren. Steht was im Mietvertrag über bekannte Mängel?

Am besten wirst Du schon mal Mitglied im Mieterverein. Die unterstützen Dich dabei.


anonym
beantwortet von Carolina24 am 17. Juli 2009 15:23
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Danke für Eure Antworten


anonym
beantwortet von beerdealer am 17. Juli 2009 14:07
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Geht zum Mieterschutzbund. Es gibt Mängel (i.d.R. Schnönheitsreperaturen), die tatsächlich vom Mieter zu beiseitigen sind. Aber die aufgeführten Mängel sind ganz klar Sache des Vermieters. Liste die Mängel auf und setze ihm eine Frist. Bleibt eine Reaktion aus, darfst Du die Miete kürzen. Tabellen für was wieviel gibt es zu Hauf im Netz (Stichwort: Mietminderung)


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 17. Juli 2009 14:04
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Nein, das kann der Vermieter nicht. Mietverträge (überhaupt Verträge) werden ja geschlossen, damit beide Seiten wissen woran sie sind. Der Mieter muss nicht "Substanz" einbringen und bezahlen und dann nochmal Miete dafür zahlen, dass er die selbst mitgebrachte Substanz nutzt.

Der Mieterschutzbund kann weiterhelfen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Juli 2009 14:04
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Die Mängel hat der Vermieter zu beseitigen! Außerdem darf man als Mieter gar nicht nach eigenem Gutdünken Veränderungen vornehmen. Ich brauchte z.B. eine Genehmigung, um Laminat auf eigene Kosten zu legen.


ExpioFinanz
beantwortet von ExpioFinanz am 17. Juli 2009 14:03
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Im Mietvertrag müsste doch geregelt sein, welche Partei für welche Reparaturen/Renovierungen in regelmäßigen Abständen zuständig ist...

Viel Erfolg Expio Finanz Ltd


curafe
beantwortet von curafe am 17. Juli 2009 14:03
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nein so argumentieren kann er nicht, wendet euch an den mieterschutzbund der berät in wieweit ihr die miete kürzen könnt ect.


anonym
beantwortet von alphonso am 17. Juli 2009 14:03
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Nein, das kann er ganz sicher nicht.


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