ust. befreiung - kleingewerbe
Wenn man nun eine Rechnung schreiben muss, ein Gewerbe angemeldet hat, aber damit nur ein paar Euro im Monat verdient, also auch keine UST-idNr. hat, muss ich dann die UST auf der Rechnung ausführen? Und wenn nicht, was muss ich dazu schreiben?
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Wenn Du das Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet hast, berechnest Du keine MwSt auf der Rechnung. Auf der Rechnung notierst Du einen Satz àla "Kleinunternehmer gemäß §19 UStG". Die genaue Formulierung will mir gerade nicht einfallen, aber den Paragraphen 19 habe ich mir gemerkt.
Wenn Du Dein Gewerbe NICHT als Kleinunternehmer angemeldet hast, müsste, glaube ich, die MwSt drauf.
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UST ID...bekommst du doch vom Finanzamt..
Hat doch rein nix mit MWST zu tun
komisch
Kommentar von leanderchenleanderchen 24.08.2009@Knabberstange
>> Hat doch rein nix mit MWST zu tun
So einfach geht das nicht! MwSt (Mehrwertsteuer) ist das, was der Verkäufer als Umsatzsteuer bezeichnet und der Käufer als Vorsteuer. Wer kauft und verkauft, kann (wenn er nicht Kleinunternehmer ist) beides voneinander abziehen, um weniger Umsatzsteuer bezahlen zu müssen.
Kommentar von JSKAugsburgJSKAugsburg 24.08.2009nicht ganz richtig @knabberstange
Kommentar von KnabberstangeKnabberstange 24.08.2009ok..dann sorry
Kommentar von JoWaKuJoWaKu 25.08.2009Die UST-idNr. wird für die Umsatzsteuer (Volksmund "Mehrwertsteuer") benutzt.
Man braucht sie aber nur als nicht-Kleinunternehmer und auch nur dann, wenn man ins/im EU-Ausland verkauft/kauft.
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auf der rechnung muss die mehrwertsteuer stehen
Kommentar von KnabberstangeKnabberstange 24.08.2009Falsch..als Kleinunternehmer hast du keine MWST zum ausweisen.
Kommentar von JSKAugsburgJSKAugsburg 24.08.2009auch nicht ganz richtig.. ;-)
es kommt darauf an, ob du bei deiner gewerbeanmeldung die MwSt.-ausweisung angegeben / beantragt hast. (gilt für die ersten drei jahre..) ! auch bei klein- & kleinstunternehmen ..!
schau in deinen unterlagen nach und/oder frag deinen steuerberater ..
solltest du keine Ust.-Nr. haben (auch nicht beantragt), dann bist du auch nicht berechtigt die MwSt. auszuweisen.
Kommentar von maccismaccis 24.08.2009so ist es bei mir. Hat mich mein StBer. extra darauf hingewiesen. Nur quasi die Bruttosumme in Rg. stellen.
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Also reicht aus, wenn ich den Satz "Kleinunternehmer gemäß §19 UStG..." drauf setze und nur den Nettowert drauf schreibe: z. B. 100 € und nicht 119 € inklusive MwSt.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19, und ich mache das so. Wenn Du ebenfalls Kleinunternehmer bist (das musstest Du beim Anmelden des Gewerbes angeben/ausrechnen/"planen"), dann müsste das so gehen. Google mal Kleinunternehmer und §19. Dann kommen Seiten wo das genau beschrieben ist, wie man "Kleinunternehmer" wird, welche Konsequenzen das hat und wie der Satz genau heißt.
So ein Satz könnte heißen
Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 (1) UStG
oder
In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
oder
Kein Ausweis von USt gem. § 19 Abs. 1 UStG
(aus: www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung)
So ein Satz könnte heißen: Ich nehme die Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz - UstG) in Anspruch und weise bei meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. (Umsatzsteuer ist ja nur ein durchlaufender Posten. Du würdest sie einnehmen, mußt die Steuer aber auf der anderen Seite wieder ans Finanzamt abführen. Den einzigen Vorteil hat man, weil man dann die Vorsteuer (von Re.) geltend machen kann.Ist der Aufwand nicht wert.)