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USB Stick kaputt,Rückgabe ohne Quittung möglich?

gefragt von noname am 12.01.2008 um 23:50 Uhr

Habe bei der Neueröffnung am Alexa Berlin,im Media Markt einen USB Stick gekauft,der leider Datein verliert,kann ihn daher nicht gebrauchen,habe nur keine Rechnung um es zurückzugeben.Stimmt es ,dass ich einen neuen Ausdruck einer Rechnung anfordern kann sofern ich weiß wo und ungefähr wann ich was genau gekauft habe?


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Reply


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 13. Januar 2008 00:00
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wenn Du mit Karte bezahlt hast, kannst Du es mit Kontoauszug versuchen. Hat bei mir einmal geklappt und dreimal nicht. Mediamarkt ist nicht der König in Kulanzsachen...


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 13. Januar 2008 00:02
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Nein, eine Ersatzquittung kannst Du nicht verlangen. Der Aufwand diese herauszusuchen, dürfte die Gewinnmarge des Sticks wohl auch übersteigen. Abgesehen davon steht bestimmt kein Name auf der Rechnung woher soll der Verkäufer wissen, dass es sich um die Rechnung für Deinen Stick handelt? Kannst Du z.B. durch einen Kontoauszug nachweisen, dass Du den Kauf getätigt hast, könntest das mit der Garantie/Umtausch klappen. Hast Du bar bezahlt, dann vergiss es.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 15. Januar 2008 12:18

Ich lese gerade von einer Rückrufaktion für bestimmte USB-Sticks. Vielleicht hast Du so einen? http://www.golem.de/0801/57014.html


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 13. Januar 2008 07:03
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Ich habe schon etliche Male problemlos einen Umtausch (sogar Geld-Rückgabe) ohne Quittung gegen Kulanz erreichen können (auch in Elektronik-Märkten). Bei einem so kleinen Teil wie einem USB Stick wird dir der Media-Markt sicher entgegen kommen, wenn du ein Neuteil kaufst. Sie werden wohl kaum riskieren, einen guten Kunden für die minimale Gewinnnmarge bei einem USB Stick zu verlieren. Probier´ es einfach; die Chancen sind nicht schlecht, wenn du etwas Überredungskraft hast.


maxxit
beantwortet von maxxit am 12. Januar 2008 23:55
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Das hatten wir erst vor kurzem:

http://www.gutefrage.net/frage/muessen-einem-kaufhaeuser-einen-verlorenen-bon-ne...

Ergo: Kannst Du vergessen. Man bewahrt halt auch Rechnungen und Quittungen während der Garantiezeit auf.

Lektionen die das Leben schreibt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Januar 2008 23:52
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Das wird schwierig werden. Normalerweise hast Du die Pflicht, die Quittung aufzubewahren.





HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Januar 2008 23:53
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Du musst keine Quittung haben, das ist keine Pflicht. Sinnvoll wäre allerdings ein Kaufnachweis über Kreditkarte oder auch einen Zeugen.

Kommentar von besserwisserac am 13. Januar 2008 00:18

richtig!


Andylu
beantwortet von Andylu am 13. Januar 2008 00:07
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Ohne Kaufnachweis muss keine Reklamation anerkannt werden und einen Erstzkaufbeleg könnte nur der Verkäufer ausstellen, bei dem der Kauf getätigt wurde, falls er sich daran erinnert!


anonym
beantwortet von besserwisserac am 13. Januar 2008 00:17
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Dein Kumpel war doch bei dem Kauf dabei, oder? Das reicht aus. War vor einigen Tag erst TV.

Wenn Du bei dem Kauf jemand dabei hattest reicht das, auch ohne Quittung.


wim50
beantwortet von wim50 am 13. Januar 2008 11:07
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Die Chancen auf Kulanz scheinen nicht schlecht zu stehen. Vielleicht hast du ja einen solchen Stick erwischt:

http://www.pr-inside.com/de/laut-bericht-viele-gefaelschte-usb-speichersticks--r...


JoGerman
beantwortet von JoGerman am 30. Januar 2008 23:37
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Achtung!
Der Markt für USB-Speicher-Sticks und USB-mp3-Player-Sticks wird seit ein paar Monaten von Fälschungen aus China überschwemmt. Besonders bei ebay, aber auch in den Elektronik-Märkten gab und gibt es haufenweise Reklamationen.
Kennzeichen: Der Stick zeigt im Explorer oder im Arbeitsplatz die volle Größe des Speicherplatzes an, beschreibt man ihn aber zu 100% voll mit Daten, wird mindestens 50% davon zerstört. Bemerkt wird das erst, wenn die Daten gelesen werden sollen.
Hier gibt es ein Prüfprogramm:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100975/
Das Programm ist auch für alle anderen Datenträger geeignet und macht Fehler nach Schreiben und anschliessendem Lesen von Test-Daten sichtbar.
MfG joger




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