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Urteil zum Mietrecht

gefragt von Feronie am 19.03.2009 um 15:39 Uhr

Wo finde ich Urteile zum MIetrecht, die das Wohnraummerkmal "Wohnküche" betreffen? Oder kann mir jemand sagen, wie Wohnküche rechtlich (!!!) definiert wird? Es geht um den Berliner Mietspiegel.

Hab schon gegoogelt aber werde nicht fündig...

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mietrecht x 3.904 wohnküche x 8

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. März 2009 16:09
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Die Wohnküche als reine Zimmerbezeichnung zeichnet sich dadurch aus, dass man darin einen Tisch und Stühle oder eine Eckbank unterbringen kann. Eine bestimmte Größe ist dabei unerheblich. Die Fläche dieses Raumes zählt in jedem Falle voll zur Wohnfläche, selbst dann, wenn diese als vollwertiges Zimmer nicht zu werten ist.


anonym
beantwortet von hpdeising am 19. März 2009 15:44
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http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnk%C3%BCche

Also unter Wikipedia ist eine nach meiner Meinung hinreichende Defionition des Begriffes "Wohnküche". Frag am besten mal beim Mieterschutzbund nach oder ähnlichen Quellen.

Kommentar von 380481fe0f6b3fc940509294c61a0f63smallistie am 19. März 2009 15:50

DH, wieder was dazu gelernt, ich bin von 10 qm ausgegangen.

Kommentar von 380481fe0f6b3fc940509294c61a0f63smallistie am 19. März 2009 15:50

DH, wieder was dazu gelernt, ich bin von 10 qm ausgegangen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. März 2009 15:54
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für Berlin gilt: seperater Raum mit mindestens 14 qm Wohnfläche (schau mal nach im Mietspiegel Berlin dort steht es)


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. März 2009 15:51
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Wohnküche ist gar nicht definiert. Warum sollte man so etwas definieren? Das einzige was geregelt ist, ist daß wenn eine Einbauküche mit in der Miete enthalten ist, der Vermieter diese auch ersetzen muß wenn sie defekt ist. Sie bleibt dafür im Eigentum des Vermieters. Wenn keine Küche vorhanden ist und der Mieter eine einbaut darf er diese natürlich spätwer wieder ausbauen und mitnehmen. In eine Wohnküche muß außer den notwendigen Küchengeräten inkl. Küchenzeile + Tisch

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. März 2009 15:53

???


istie
beantwortet von istie am 19. März 2009 15:48
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Also ganz sicher bin ich mir nicht, aber eine Wohnküche muss mehr als 10 qm haben, denn was darunter ist, kann man nicht als Wohnküche bezeichnen. Ich bin deshalb der Meinung, denn wenn ein Zimmer unter 10 qm ist, wird es nur als 1/2 Zimmer bezeichnet, da bin ich mir jedenfalls sicher.


geix82
beantwortet von geix82 am 19. März 2009 15:45
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Kann dir leider nur für Östereich Auskunft geben: www.ris.bka.gv.at dann urteile. Probiers mal europäisch und google eurlex


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