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Urteil des OLG Bremen 4 UF 75/06 zum Unterhalt

gefragt von Lars1 am 25.09.2007 um 14:04 Uhr

Kennt jemand dieses Urteil? (ich brauche keinen Link zu diesem Urteil!) Bzw. kann mir jemand sagen, ob es hier um Unterhalt für die Ex-Frau oder um Unterhalt für das Kind geht?


[Inhalt beanstanden]  
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anonym
beantwortet von Dennse am 25. September 2007 14:05
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Kommentar von Lars1 am 25. September 2007 14:07

Vielen Dank, aber den Link hatte ich bereits und der Inhalt hat mich nicht gerade weiter gebracht. Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass ich KEINEN Link zu dem Urteil brauche...

Kommentar von Dennse am 25. September 2007 14:10

sry hab das k überlesen


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 25. September 2007 14:11
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Wenn ich die Sache richtig lese, geht es hier um den Unterhalt für die Ex-Frau und zwar wegen Erwerbsminderung für die Kinderbetreuung.

Kommentar von Lars1 am 25. September 2007 14:14

Ok, danke. Hab ich mir auch schon so gedacht. Das andere wäre ja auch zuu schön gewesen ;-)


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