Kennt jemand dieses Urteil? (ich brauche keinen Link zu diesem Urteil!) Bzw. kann mir jemand sagen, ob es hier um Unterhalt für die Ex-Frau oder um Unterhalt für das Kind geht?

Wenn ich die Sache richtig lese, geht es hier um den Unterhalt für die Ex-Frau und zwar wegen Erwerbsminderung für die Kinderbetreuung.
Ok, danke. Hab ich mir auch schon so gedacht. Das andere wäre ja auch zuu schön gewesen ;-)
Vielen Dank, aber den Link hatte ich bereits und der Inhalt hat mich nicht gerade weiter gebracht. Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass ich KEINEN Link zu dem Urteil brauche...
sry hab das k überlesen