Hallo.
Ich bin seit 08/09 bei nen Hautarzt angestellt als Medizinische Fachangestellte. Probezeit ist bis 02/2010, trotzdem "darf" ich mir ,nach Nachfrage, am 04.12. freinehmen. Auf dem Urlaubsantrag muss ich aber die Urlaubstagesanzahl schreiben. Mein Chef meinte ich solle im Internet im Tarifvertrag gucken wieviel Urlaub mir zusteht... Mein Vertrag ist befristet bis 08/2010-also genau ein Jahr. Im Internet hab ich folgendes gefunden "Der Urlaub beträgt jährlich 26 Arbeitstage bzw. 31 Werktage. In dem Kalenderjahr, in dem die Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferin das 30. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Jahresurlaub auf 28 Arbeitstage bzw. 34 Werktage. In dem Kalenderjahr, in dem sie das 40. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Urlaub auf 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage." D.h. mir stehen für das 1 Jahr 26 Urlaubstage zu?? Themen: Urlaub Probezeit

Urlaubsjahr ist gleich Kalenderjahr. Du hast einen Urlaubsanspruch für 2009 und einen für 2010. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag, Arbeitstage zählen von Montag bis Freitag. Für 2009 hast Du rechnerisch einen Urlaubsanspruch von 10,83 Tage, aufgerundet 11 Tage. Für 2010 beträgt der Urlaubsanspruch 15 Tage. Zusammen also 26 Tage. Urlaubsanspruch hast Du nach der Probezeit, mit Einverständnis des Chefs bereits früher.
ja so isses.. aber in der Probezeit sollte man nich soviel Urlaub machen, kommt nicht gut... und du hast glaube ich ca. 2,3 Tage Urlaub im Monat wenn man das zusammmenrechnet..
am besten ist es, wenn du dich mit deinem Chef auseinandersetzt. Mehr als Nein sagen kann er ja nicht.. soweit ich weis darf man sich ind er Probezeit kein Urlaub extra nehmen.
Naja am besten ist es du setzt dich mit deinem Chef oder einer schon festangestellten Arztheflerin der Praxis auseinander die das ganze schon hintersich hat.
Es ist immer am besten sich einen Rat von erfahrenen zu holen!
MfG Dominic

Wenn Du weder dieses noch nächstes Jahr 30 wirst, ja.

für das laufende jahr stehen dir zunächst einmal 5/12 deines tariflich zugesichertem urlaubsanspruch zu. somit 10,8 tage. im nächsten jahr hast du bis zu deinem ausscheiden aus der firma anspruch auf die gesamten 26 tage, da du erst in der zweiten jahreshälfte ausscheidest und somit den anspruch auf den gesamten jahresurlaub erworben hast. theoretisch sollte dies auch aus dem tarifvertrag hervorgehen.