Was ist , oder besser gefragt wieviel wird gepfändet wenn man sich nicht gemachten urlaub aus zahlen lässt ?
Die ausgezahlten Urlaubstage sind eine Einnahme die Du 1. Steuerlich anmelden musst und 2. auch Deinem Insolvenzverwalter/Gerichtsvollzieher mitteilen musst. Was pfändbar ist wird dieser Dir mitteilen, dafür gibt es Pfändungstabellen.
Wenn Du es verschweigst und es kommt raus kannst Du Deine Insolvenz vergessen!!!
Gruss Nightlife

Es gilt immer der Pfändungsfreibetrag. Ist leider so. Und versteuern mußt Du das auch noch. In Deutschland nimmt man, um zu überleben, besser Urlaub und arbeitet im Urlaub schwarz...
monja1995 am 29. Juli 2008 12:18 Wobei das nicht legal ist
grisu05 am 29. Juli 2008 12:37 Da hast Du absolut Recht, Monja! Aber es gab Phasen in meinem Leben, da ging es nicht anders. Ich will hier niemanden mit den Hintergründen langweilen, aber da trägt unser Staat eine große Mitverantwortung. Klar: Es gehören immer zwei dazu.

Du hast einen pfändungsfreien Betrag, alles was darüber hinaus geht wir gepfändet. Einzig von der Pfändung ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertagsdienste und die daraus resultierenden Zuschläge. Alle anderen Beträge werden eingerechnet.
Die Frage ist ja erstmal, ob Du den Urlaub überhaupt ausbezahlt bekommst.Ich hatte den gleichen Fall:Firma ging in Insolvenz, hatte noch 9 Tage Resturlaub, aber dafür hab ich kein Geld gesehen. Ich hatte es noch versucht, aber wurde abgelehnt....
naja die Firma ist ja nicht umsonst insolvent =zahlungsunfähig