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Urlaubstage aus der Lehrzeit nach Übernahme

gefragt von donmaikey am 28.06.2009 um 16:19 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch, ich habe im Januar diesen Jahres meine Ausbildung beendet und wurde von meiner Firma bis August diesen Jahres erst einmal übernommen. Jetzt habe ich das Problem das ich noch Urlaubstage (12 Tage) aus der Lehrzeit habe und ca. 65 Überstunden. Kann ich diese jetzt im Nachhinein noch in Anspruch nehmen oder sind mir diese jetzt verfallen, weil ich auch einen neuen befristeten Arbeitsverrtag habe und mein Chef mir diese Stunden und Tage nur auszahlen möchte. Was bei einem Stundenlohn in der Lehrzeit von 2,5 Euro nicht gerade überwältigend ist.

Gruß Maik

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Ausbildung x 5.380 Arbeitsrecht x 2.167 Übernahme x 71 Urlaubstage x 33

anonym
beantwortet von bmt877 am 28. Juni 2009 16:23
1x
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Kannst Du, es ist generell Urlaub in Form von Freizeitausgleich zu gewähren. Erst wenn besondere betriebliche Gründe vorliegen kann ein Ausgleich in Form von Geld erfolgen. (Bundesurlaubsgesetz)

Grüße

Kommentar von donmaikey am 28. Juni 2009 16:27

Vielen Dank, das klingt erstmal gut! Aber nun ist die Sache ich bekomme nun nach der Übernahme einen anderen Stundenlohn als ich ihn in der Lehrzeit hatte, kriege ich meinen Urlaub jetzt nur anteilmäßig nehmen oder müsste ich den komplett bekommen ?

Kommentar von bmt877 am 28. Juni 2009 16:33

Der Anspruch auf Deinen Urlaub aus der Lehre besteht weiterhin da Du weiterhin in dem selben Unternehmen beschäftigt bist. Die Frage nach dem monetären Gegenwert stellt sich also gar nicht auch halte ich 2,50 Stundenlohn für zu wenig. Gibt es in Deiner Branche keinen Tarifvertrag oder Mindestlohn. Was sagt denn die Handwerkskammer dazu.

Grüße

Kommentar von donmaikey am 28. Juni 2009 17:56

Die 2,50 Euro Stundenlohn bezogen sich auf die Lehrzeit, da ist das aber tariflich so geregelt. Ich habe gerade einmal in dem § 7 des Bundesurlaubsgesetzes geschaut und finde da leider keine passende Erklärung dazu, bist du dir dabei wirklich sicher das der Urlaub mir zusteht ?

Kommentar von bmt877 am 28. Juni 2009 18:54

... an der Stelle verweise ich gern auf Wikipedia / Bundesurlaubsgesetz.


anonym
beantwortet von schwubbl am 28. Juni 2009 16:30
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Auf deine 12 Tage Urlaub hast du laut Gesetz Anspruch gem. §7 Bundesurlaubsgesetz aber auch auf die Überstunden.



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