hexen111 am 03.11.2009 um 9:07 Uhr
Wir sollen unsere Urlaubsplanung für nächstes Jahr abgeben.Uraubsperre ist allerdings in allen Wochen in denen ein Feiertag ist,also so das wir keinen Brückentag einbauen können.Ist das überhaupt erlaubt??

Aber sicher kann der Arbeitgeber vorschreiben, wann in seiner Firm Urlaub genommen werden darf und wann nicht. Du hast einfach nur Anspruch auf Urlaub, aber nicht darauf, wann Du ihn nimmst.
Hast du dich oder ihn mal gefragt, warum er das so macht? Der Grund ist meist nicht, dass er in der Zeit keinen Urlaub gewähren will, sondern dass sich eben nicht alle schon heute auf dieselben Tage stürzen - deine Frage zeigt ja, dass das die reflexartige Reaktion ist. Wahrscheinlich will er diese Brückentage dann genehmigen, wenn es soweit ist und er beurteilen kann, wem er sie dann gewährt - allen kann er ja nicht frei geben.

Das geht nur aus betriebswichtigen Gründen und nicht aus der Idee heraus, den Arbeitnehmer daran zu hindern, Feiertage sinnvoll zu nutzen. Das ist eine Frechheit !
aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht kann es erforderlich sein, menschlich jedoch schlecht, weil betriebsklima leidet

Ich weiß nicht, ob das erlaubt ist, aber auf jeden Fall ist es eine Unverschämtheit!
Ich denke aber, daß man sich dagegen zu Wehr setzen kann, wenn nicht tatsächlich ein dringender betrieblicher Hintergrund dahinter steckt.
Nein! Das ist nicht erlaubt! Geh zum Betriebsrat falls ihr einen habt

macht mein chef auch ob das erlaubt ist oder nicht der kommt dann immer mit anderen ausreden...
Äh... das glaube ich nicht...
In was für einem Betrieb arbeitst du??
Gibt es da einen Betriebsrat???
Crow30 am 3. November 2009 09:09 Natürlich kann der Arbeitgeber vorschreiben, wann er keinen Urlaub genehmigt, der kann sogar einen Arbeitsnehmer aus dem Urlaub zurückpfeifen, wenn die Auftragslage es verlangt.
naja, ganz so einfach ist das nicht.
was will denn mein AG machen, wenn ich z.b. 4 Wochen Rucksacktourist in Thailand bin? Wie will er mich denn da finden...???