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Urlaubsreise nach Hochzeit auf alten oder neuen Namen?

gefragt von Sascha manop M.Sascha manop M. am 14.05.2007 um 10:52 Uhr

Wir werden am 01. September heiraten, und wollen direkt im Anschluss in die Flitterwochen. Wir heiraten jedoch nicht am Wohnsitz, sodass im Vorfeld kein neuer Reisepaß beantragt werden kann. Leider war es unserem Bürgeramt nicht möglich mitzuteilen, auf welchen Namen ich die Buchung (Thailand-Reise) tätigen muss. Nehme ich den vorehelichen Namen oder buche auf den neuen Ehenamen und muss irgendwelche Papiere mitführen oder darf ich erst verreisen, wenn ich einen neuen Reisepaß habe? Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte.


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Reply


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 14. Mai 2007 13:24
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Hallo, ich habe in der Dominikanischen Republik geheiratet, und meine Flitterwochen begannen dann quasi direkt nach dem Jawort. Wir haben die Reise auf den alten Namen gebucht, auf dem Hinflug stimmte das ja auch noch.

Die alten Dokumente hatten dann auch noch so lange Gültigkeit, bis die Papiere in Deutschland anerkannt waren.

Für den Fall der Fälle nimm eine Kopie der Hochzeitsurkunde (oder was auch immer man auf dem Standesamt bekommt) mit.


elkera
beantwortet von elkera am 14. Mai 2007 11:11
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Ich würde um Ärger zu vermeiden auf den vorehelichen Namen buchen. Der Ausweis bzw. Reisepaß ist ja noch gültig, auch wenn sich der Name geändert hat. Zur Sicherheit kann man ja eine Heiratsurkunde mitführen. Verreisen kann man auf jeden Fall. Aber ich verstehe nicht, warum im Vorfeld kein neuer Pass beantragt werden kann. Wenn man vorlegt, das man das Aufgebot bestellt hat, auch wenn es nicht der Wohnort ist, sollte das eigentlich kein Problem sein. Der neue Pass wird ja eh erst ausgehändigt, wenn man die Heiratsurkunde vorlegt.

Kommentar von 933e98660c7bf90b0623ba573b4c2899smallSascha manop M. am 14. Mai 2007 11:22

Laut Bürgeramt kann der Pass bei der Hochzeit nur vom Standesbeamten am Wohnort ausgehändigt werden - warum auch immer... Es mag zwar sein, dass ich den Pass schon vorher beantragen kann, aber wir wollen direkt am Sonntag oder Montag verreisen. Und da ist das Bürgeramt noch zu. Abgesehen davon, ist es laut Bürgeramt erst 4 Wochen vor Hochzeit möglich, den neuen Pass zu bestellen, obwohl die Anmeldung zur Eheschliessung bereits erfolgt ist. Es wird übrigens kein Aufgebot mehr bestellt. Dieser Terminus wurde abgeschafft.


Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 14. Mai 2007 11:25
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Ich würde unter altem Namen verreisen und auch den alten Reisepass mitnehmen. Auch bei Kreditkarten. Solange die noch unter dem alten Namen laufen... Wer weiß das denn schon, daß ihr geheiratet habt?? Doch nur ihr. Und sicher ist, die Heirat gilt auch erst NACH Unterschrift. Es kann immer was dazwischen kommen und dann stehst du da, wenn der neue Name angegeben ist, aber du erklären musst, warum der alte im Pass steht. Also: Nach der Rückkehr kannst du alles ändern lassen mit der Heiratsurkunde. Die braucht man nämlich als "Beweis" und bekommt nicht auf Zuruf etwas geändert.


anonym
beantwortet von Braendleclan am 14. Mai 2007 12:49
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Kleiner Trick:

Wir haben aus diesem Grunde (allerdings vor mehr als 20 Jahren) vorübergehend den Erstwohnsitz an den Trauort verlegt, da wir in den "Ostblock" wollten; zumindest damals hat es damit funktioniert.

Bei allen anderen Papieren (Kfz. etc.) benötigten wir erst einmal die Heiratsurkunde, aber vorübergehnd genügte der neue Ausweis mit Geburtsname plus Heiratsurkunde; die Zöllner waren daraufhin besonders zuvorkommend, :-)))) .


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