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Urlaubsregelung durch Arbeitgeber?!

gefragt von Wirbelwind76 am 21.06.2009 um 7:53 Uhr

Ist der Arbeitgeber berechtigt, den kompletten Jahresurlaub eines Mitarbeiters nach seinen Wünschen zu planen ohne das der MA damit einverstanden sein muss? Meines Erachtens gibt es doch die Regelung, dass beide "Parteien" einen gewissen Anteil frei zur "Verfügung" haben um diesen zu planen oder stehe ich da gerade etwas auf dem Schlauch?

Vielen Dank für Eure Antwort!

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Arbeitsrecht x 2.169

faband
beantwortet von faband am 21. Juni 2009 07:56
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wenn betriebsruhe ist, kann er bis zu drei wochen den urlaub festlegen.... aber nicht mehr, der steht dir zur freien verfuegung und planung !

Kommentar von Wirbelwind76 am 21. Juni 2009 08:04

Was ist, wenn der Betieb sechs Wochen im Sommer geschlossen hat?

Kommentar von Simple_avatar4smallfaband am 21. Juni 2009 08:11

dann muss es mehr urlaub geben.... jeder hat das recht, teile seines urlaubs frei zu planen... ( zb behoerdengaenge, hochzeiten, todesfaelle )


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2009 08:01
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In der Regel soll die Urlaubsplanung einverbehmlich erfolgen. Der Arbeitnehmer hat das Recht 2 Wochen am Stück zu Urlauben. Beide müssen sich stets einigen. Zwar kann der arbeitgeber bestimmen, dass man seinen Urlaub um paar Tage verlängern solle oder gar einen Teil davon festlegen (z.B. in form von Betriebsferien), aber in der Regel müssen sich beide Seiten einvernehmlich entscheiden. Näheres Regelt der Arbeitsvertrag und die Tarifverträge.


angie760
beantwortet von angie760 am 21. Juni 2009 08:01
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Im allgemeinen hast Du das Recht, Deinen Urlaub auch selbst zu planen.Es gibt aber kleine Ausnahmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen, dann kann der Arbeitgeber höchstens 3 Wochen festlegen.

Kommentar von Wirbelwind76 am 21. Juni 2009 08:06

Vielen Dank!

Gibt es eine sichere Quelle, wo ich das nachlesen kann? Mein Personal-Dozent war dahingehend nämlich leider anderer Meinung...

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 21. Juni 2009 08:11

Bei der Gewerkschaft gibt es genügend Flyer darüber. Da steht alles genau drin.


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 24. September 2009 19:53
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Der Arbeitgeber kann pro Jahr bis zu 3/5 des Jahresurlaubs anordnen (BAG 1 ABR 79/79) Der Betriebsrat ist bei solchen Maßnahmen, gem. § 87 BetrVG, mitbestimmungspflichtig!

Beachten: Der Urlaub darf nicht tageweise angeordnet werden, da dies dem Sinn des Urlaubs entgegensteht bzw. das wirtschaftliche Risiko auf den AN abgewälzt wird.

Es sollte also mindestens 1 Woche Urlaub am Stück angeordnet werden.

Peter Kleinsorge


opal9
beantwortet von opal9 am 22. Juni 2009 20:54
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ich kenne es auch so, dass der chef über 50% entscheiden kann.. andererseits gibt es auch ein gesetz, was besagt, wird keine arbeit angeboten, muss auch kein urlaub abgezogen werden.. aber solche gesetzte sind immer so schwammig geschrieben, dass es nur eine auslegungssache ist, was man draus lesen will. evtl ist so etwas im arbeitsvertrag zu regeln.


anonym
beantwortet von charly16 am 21. Juni 2009 08:41
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Der Arbeitgeber kann bis zu 50% von deinem Urlaub verplanen.


galliano
beantwortet von galliano am 21. Juni 2009 08:06
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Bei meinem letzten AG war es so geregelt das 3 Wochen Betriebsurlaub, alle Brückentage, sowie zwischen den Jahren verplant waren, Ich selber hatte nur noch zwischen 8 und 9 Tage zur freien Verfügung.

Ich fand es total beschissen.


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