Urlaubsrecht - wieviele Wochen am Stück darf ich nehmen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es keine für deinen Freund günstigere Regelung gibt (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gilt §7 Bundesurlaubsgesetz. Hat der Arbeitgeber vielleicht einen triftigen betrieblichen Grund genannt, außer:"Es geht nicht, dass einer 3 Wochen am Stück weg ist." ? Das hört sich doch eher nach Willkür an, zumal es wohl früher auch anders ging. Oder anders herum gefragt:"Was hat sich geändert, dass es auf einmal nicht mehr geht?". Das ist eine gute Frage an den Arbeitgeber. Gibt es in der Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, dann hat gemäß §87, Abs. 1 Satz 5 Betriebsverfassungsgesetz der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was den Urlaub betrifft. Was die andere Frage nach der Zulässigkeit der Arbeitszeit kann man nur sagen, dass eine 6-Tage-Woche mit bis zu 48 Stunden Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz in diesem Lande zulässig ist. Etwas merkwürdig hört sich die Regelung mit der Arbeitszeit am Sonnabend an, aber da müsse man im Detail mal drauf schauen

Viele Grüße

Euch allen danke für eure Antworten, das hat uns schon mal weitergeholfen! Da der Arbeitgeber ja scheinbar erstmal nichts illegales macht, wird mein Freund wohl nochmal nach den genauen Gründen fragen, und wenn dann keine genannt werden können, sind wir ja schon mal einen Schritt weiter. Es wird dann wohl auf persönliche Verhandlungen hinauslaufen.

Es ist zulässig wenn aus dringenden betrieblichen Gründe verweigert wird dass die Arbeitnehmer 3 Wochen Urlaub am Stück machen dürfen. Das Bundesurlaubsgesetz fordert einen zusammenhängenden Urlaubsblock von 12 Werktagen, dies sind genau zwei Wochen.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Maßgebend ist §7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz, dort heisst es:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Peter Kleinsorge

2 Wochen sind doch völlig OK

An sich schon, aber für bestimmte Reisen (Fernreisen oder Rundreisen, bei denen man möglichst viel vom Land sehen will) können zwei Wochen ganz schön knapp werden. Ich finde es ist eine ganz schöne Freiheitseinschränkung, "nur" 2 Wochen am Stück Ulaub nehmen zu können! Klar kann man sich in der Zeit auch erholen, aber bestimmte Reisen sind dann einfach ausgeschlossen. Und ich kennne das von meinem alten Arbeitgeber und auch von Freunden ganz anders, da sind auch 4 Wochen drin. Ein Kollege hat sogar mal seinen ganzen Jahresurlaub auf einmal genommen, weil er eine Neuseeland-Reise geplant hatte. Der war dann 6 Wochen am Stück weg. Ich weiß, das ist dann schon ein Extremfall, aber zumindest 3 Wochen sollten jawohl drin sein!

Gesetzt ist dass man mindestens einmal im Jahr 2 Wochen am Stück Urlaub hat