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Urlaubsgenehmigung

Frage von Ronny1970 Ronny1970

Hallo, wenn ich im Januar meinen kompletten Jahresurlaub einreiche,mit welcher Frist darf der Arbeitgeber dann einen Urlaub kurz vorher streichen?

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Antworten (4)

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Hast Du aber auch deine Kollegen berücksichtigt? Da gibt es soetwas, wie Vorrang für Eltern mit Kinder, Alleinerziehende oder Vollfamilien. Dann hängt von Auftragslage, Auslastung, Personalengpässe etc. an. Streichen kann er grundsätzlich nicht, aufschieben lassen ja.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Nur bei äußersten betrieblichen Notfällen darf genehmigter Urlaub gestrichen werden. Und dann hat der Arbeitgeber sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, wie z.B. für eine bereits gebuchte Reise.

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    Antwort von odemtann odemtann

    Ich denke das hängt von der Auftragslage und der Wirtschaft ab

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    ich denke das ist von firma zu firma verschieden wie das gehandhabt wird

    Kommentar von Ronny1970 Ronny1970

    aber es muss doch ein Gesetz geben.Ich kann doch nicht meinen Sommerurlaub einreichen,3 Monate vorher buchen und 6 Wochen später bekomme ich gesagt das ich den Urlaub nicht nehmen kann.Wer kommt dann für die Stornierungskosten auf?

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