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Urlaubsgenehmigung

gefragt von Ronny1970Ronny1970 am 02.01.2009 um 16:27 Uhr

Hallo, wenn ich im Januar meinen kompletten Jahresurlaub einreiche,mit welcher Frist darf der Arbeitgeber dann einen Urlaub kurz vorher streichen?

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Noergelix
beantwortet von Noergelix am 2. Januar 2009 16:31
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Hast Du aber auch deine Kollegen berücksichtigt? Da gibt es soetwas, wie Vorrang für Eltern mit Kinder, Alleinerziehende oder Vollfamilien. Dann hängt von Auftragslage, Auslastung, Personalengpässe etc. an. Streichen kann er grundsätzlich nicht, aufschieben lassen ja.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Januar 2009 16:31
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Nur bei äußersten betrieblichen Notfällen darf genehmigter Urlaub gestrichen werden. Und dann hat der Arbeitgeber sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, wie z.B. für eine bereits gebuchte Reise.


odemtann
beantwortet von odemtann am 2. Januar 2009 16:29
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Ich denke das hängt von der Auftragslage und der Wirtschaft ab


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 2. Januar 2009 16:28
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ich denke das ist von firma zu firma verschieden wie das gehandhabt wird

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 2. Januar 2009 16:31

aber es muss doch ein Gesetz geben.Ich kann doch nicht meinen Sommerurlaub einreichen,3 Monate vorher buchen und 6 Wochen später bekomme ich gesagt das ich den Urlaub nicht nehmen kann.Wer kommt dann für die Stornierungskosten auf?


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