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Urlaubsgeld vom Chef gezahlt bekommen.aber nichtmehr das ganze Jahr dort arbeitet->zurückzahlen?

gefragt von ClairchenClairchen am 26.07.2009 um 11:06 Uhr

Wenn man selbst kündigt muss man das Urlaubsgeld das er vor einigen Monaten gezahlt hat zurück zahlen??

Danke!


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belmondo
beantwortet von belmondo am 26. Juli 2009 11:07
2x
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er wird dich bestimmt dazu noch auffordern


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 26. Juli 2009 11:07
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Ja muss man...

kenne das nur zu gut


mineiro
beantwortet von mineiro am 26. Juli 2009 11:08
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Ich denke schon - wenigstens anteilig!

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:10

Ok, danke! Und wie sehen die Anteile da aus? Also mit was muss ich rechen zurück zahlen zu müssen,wenn ich 400 Euro Urlaubsgeld bekommen habe?

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 26. Juli 2009 11:18

Kommt darauf an, wieviel Urlaubsanspruch du bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb hattest! Für diese Tage kannst du das Urlaubsgeld behalten, den Rest wird er zurückfordern!

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:21

Vielen vielen Dank ;) DH!


anonym
beantwortet von malokk am 26. Juli 2009 11:08
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anteilmäßig ja.

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:10

Ok, danke! Und wie sehen die Anteile da aus? Also mit was muss ich rechen zurück zahlen zu müssen,wenn ich 400 Euro Urlaubsgeld bekommen habe? Kann man das irgendwo Berechnen?

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:10

Ok, danke! Und wie sehen die Anteile da aus? Also mit was muss ich rechen zurück zahlen zu müssen,wenn ich 400 Euro Urlaubsgeld bekommen habe? Kann man das irgendwo Berechnen?

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 26. Juli 2009 11:13

400 geteilt duch Urlaubstage gesamt. Wieviel Tage haste genommen , ausrechnen der rest geht zurück

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:15

Supi danke ;)


wernilein
beantwortet von wernilein am 26. Juli 2009 11:10
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na sicher,..oder er schenkt es dir,..


eddali
beantwortet von eddali am 26. Juli 2009 11:11
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Rückzahlung von Urlaubsgeld

Hat der Arbeitgeber bereits das gesamte Urlaubsgeld für das laufende Jahr an den Arbeitnehmer ausbezahlt und kündigt der Arbeitnehmer bevor er den gesamten Jahresurlaub in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, das Urlaubsgeld anteilig für den noch nicht genommenen Urlaub an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.

Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall berechtigt, die anteilige Urlaubsvergütung vom laufenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten.

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:12

Oh vielen Dank! ;)

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:14

Das heißt doch eig. man muss nur seinen ganzen Urlaub noch genommen haben, dann darf der Arbeitgeber einem das Urlaubsgeld nicht wieder (anteilmäßig) nehmen? hab ich das richtig verstandne?

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 26. Juli 2009 11:16

richtig, wenn Du bereits Deinen ganzen Jahresurlaub weg hast, dann brauchst nix zurückzahlen

Kommentar von 1188dd3a26cdbb2b8ca25403af3e06a5smallClairchen am 26. Juli 2009 11:19

Supi, danke für deine tolle Hilfe! Danke danke!

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 26. Juli 2009 11:21

Ich glaube nicht, dass das so funktioniert. Wenn du z.B. 24 Tage Urlaub im Jahr hast und zum 30.6. ausscheidest, beläuft sich dein Anspruch bis dahin auf 12 Tage - für diese 12 Tage darfst du dann das Urlaubsgeld behalten, den Rest wirst du zurückzahlen müssen!


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