habe diese Woche 3 Tage vor der Auszahlung erfahren, dass wir dieses Jahr kein Urlaubsgeld bekommen, das Weihnachtsgeld ist noch nicht sicher. Ist das erlaubt, wenn man 15 Jahre immer diese Gelder bekamen???
Ist meiner Erfahrung nach immer ne freiwillige Leistung vom AG. Egal wie lange vorher gezahlt wurde. Es sei denn Tarifvertrag oder

definitiv NEIN, denn mit der Regelmäßigkeit der Zahlung seit 15 Jahren hast du ein rechtlichen Anspruch erworben..
lies mal hier nach:
http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/publikationen/arbeitsrechturlaubsgeld.htm...
option am 29. Juni 2008 19:50 wo bitte steht das in diesem Artikel?
andreas48 am 29. Juni 2008 20:00 Ein Anspruch auf Zahlung kann sich weiter, gerade dann, wenn vertraglich nichts vereinbart ist, aus "betrieblicher Übung" herleiten. Hat der Arbeitgeber mindestens in den letzten drei Jahren Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt, wird eine plötzliche Einstellung dieser Leistungen für ihn rechtlich problematisch.
dort
option am 29. Juni 2008 20:08 "rechtlich problematisch" und "defintiv NEIN" ist wohl etwas anderes. Und ich spreche aus Erfahrung, wenn er nichts mehr zahlt dann ist das so und schon erst recht wenn er aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist.
andreas48 am 29. Juni 2008 20:33 aber es gibt auch noch Gerichte... und die urteilen nach dem ich sage mal Gewohnheitsrecht auf dieser Grundlage..zugunsten des Nichturlaubnsgeldempfängers..
option am 29. Juni 2008 20:35 ja ich mach mir jetzt ein Schnellgericht, da das Spiel losgeht.
option am 29. Juni 2008 20:37 und viel Spass in der Realität. Geh erst mal arbeiten, dann rede wir weiter. Und immer schön klagen....
wenn ihrnicht unter dem tarifvertrag liegt denk schon. aber glaub man darf nur max 20 % vom urlaubsgeld gehalt abweichen, aber weiß nicht, wie das mit urlaubsgeld ist
aber wenn dein chef ncht zahlen kann, ist es glaub eh was anderes und wenn du dafür dein job behältst, kann man doch mal(!!) drüber wegsehen. so seh ichs zumindest

wenn es nicht im arbeitsvertrag steht habt ihr schlechte karten. man kann es zwar vor dem arbeitsgericht versuchen, aber wenn die wirtschaftliche situation schlecht ist entscheidet das gericht wahrscheinlich für den chef...

Wenn ihr keinem Tarifvertrag ist es vollkommen legal. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Und auch viele Tarifverträge geben den Arbeitgebern Spielräume, mit denen sie wirtschaftlich schlechtere Phasen ausgleichen können!
danke für die Antworten, wir sind Nirgends angeschlossen, bekamen trotzdem immer tarifliche Löhne. Die Kollegen meinen wenn wir es einmal nicht bekommen, wird es in der Zukunft nie mehr diese Zahlungen geben. Es wurde nur gesagt die Energiekosten wäran so gestiegen, bei uns Kleinen doch auch, uns bleibt doch es nicht viel übrig. Ja mit den Kleinen kann man alles machen.
andreas48 am 29. Juni 2008 19:53 lies dir den Link von mir durch und dann weisst du, das du es bekommen musstund sogar einklagen kannst..
option am 29. Juni 2008 20:13 so einen schmarren habe ich schon lange nicht mehr gehört.
option am 29. Juni 2008 20:34 so sind eben unsere Supergoogler... wenn man von der Materie keine Ahnung und wahrscheinlich noch nie arbeiten war einfach Klappe halten, und nicht irgendwelche schnell ergoogelten Dinge hier reinstellen.

Es kommt ganz allein auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Die unterschiedlichen Formulierungen findest Du auch ganz genau in dem von andreas48 gegebenen Link. Lies es Dir wirklich ganz genau durch, ehe Du einen "Aufstand" in der Firma machst. Lieber den Ärger runterschlucken als Unfrieden mit der Geschäftsleitung haben. Heutzutage weiß man nie, ob diese Kürzungen wirklich nötig sind (dann soll man froh sein, noch einen Arbeitsplatz zu haben) oder ob sich eine Firma dem allgemeinen Trend anschließt einzusparen. Du kannst auch mit Deinem Arbeitsvertrag mal zum Arbeitsgericht gehen. Hole Dir telefonisch einen Termin, und lass Dich dort kostenlos beraten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Das kommt darauf an.
Bei Beamten ist das immer erlaubt.
Bei Arbeitnehmern ist das umstritten. In aller Regel bedarf es der Ankündigung. Es kommt aber auch darauf an, wie das bisher gezahlte Urlaubsgeld ausgewiesen war. Oft ist es als freiwillige Leistung ausgestaltet.
ungererbad am 29. Juni 2008 21:11 Genau! Und es wird vor Auszahlung i.d.R. darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige Leistung ohne Anspruch in der Zukunft handelt. Wenn das nicht der Fall war, so besteht der Anspruch durchaus. Ist der AG gewieft, so zahlt er nur unter diesem Vorbehalt.