Hallo liebe Gemeinde. Weis jemand von Euch wie das mit dem Urlaubsgeld, bzw. steht mir in folgendem Fall Urlaubsgeld zu?: ich arbeite in einer Reinigungsfirma auf 400,-Euro Basis.Bin angemeldet usw. Werde nach Stunden bezahlt, wenn ich doch mal mehr eingesetzt werde, kann ich je nach Bedarf ein paar Tage frei nehmen. Nun hatte ich Urlaub. Eine Freundin , auch sie arbeitet auf 400,- Euro Basis, Waren etikettieren in einem Schreibwarengeschäft, sagte, das sie ihren Urlaub bezahlt bekommen hätte.Bei mir ging es aber von den Überstunden ab.Auf meine Anfrage im Büro sagte man mir das es in der Reinigungsbranche etwas " freiwilliges" ist, Urlaub zu zahlen. Komme mir leicht vera.......t vor. Täusche ich mich?kennt sich jemand mit dieser Sache aus? Was sagt das Gesetz dazu?? Und an wen kann ich mich wenden? Danke für Eure Antworten!!
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hier kannst du noch ein paar tips finden
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm

generell hast du keinen Anspruch auf Urlaubs-, Krankengeld, da du ja nicht sozialversichert bist über deinen Arbeitgeber. Das übernimmt die Stelle, die den Hauptanteil deines Lebensunterhaltes zahlt. Deshalb ist es Kulanz deines Arbeitgebers ob er dir bezahlten Urlaub gibt, was ich schon ziemlich freundlich fände, da du ja stundenweise arbeitest und zudem nicht voll. Anders sehe es bei einem richtigen Arbeitsvertrag mit beispielsweise Teilzeit aus. Schau mal in den Vertrag/Vereinbarung was da steht.

der Tarifvertrag der Gebäudereinigerinnung ist noch nicht abgestimmt in Sachen Urlaubsgeld, mal hieß es, es wird gezahlt dann wieder nicht.
Ich würde mal bei der Arbeitsagentur nachfragen. Aber soweit ich weiß, ist Urlaubsgeld bei 400€-Jobs wirklich eher unüblich.
Laut Arbeitszeitgesetz muss Dir auch bei einer geringfügigen Beschäftigung urlaub geben (Was heißt, das der Lohn natürlich weiterhin gezahlt wird) extra Urlaubsgeld neben dem Lohn muss natürlich nicht gezahlt werden.
Dem Arbeitnehmer stehen mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu. Das heißt: Bei 5 Wochentagen arbeit: 20 Urlaubstage, bei 3 Tagen nur 12 etc.

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld besteht nicht.Das kann aber in einem Tarifvertrag,im Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Regelung vereinbart sein. Bekommen vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Urlaubsgeld,darf der Arbeitgeber dieses den geringfügig Beschäftigten nicht vorenthalten. Es ist in dem Umfang zu gewähren,der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten entspricht.