retrofrage am 30.06.2009 um 23:35 Uhr
Meine Frage hat was damit zu tun, was ich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht unter jobber.de gelesen habe, daher zitiere ich hier die Jobvermittlung JOBBER.DE:
"Vertragliche Regelungen wie "Urlaubsentgelt-/Feiertagsansprüche ... sind bereits im Stundenlohn enthalten..." sind unzuläßig! Auch wenn solche Klauseln im Vertrag enthalten sind, verfällt dadurch nicht der gesetzliche Anpruch auf die o.g. Leistungen."
Ich habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung (400-€-Job) mit solch einer Klausel unterschrieben. Inwiefern hat solch eine Klausel doch keinen Bedeutungsgehalt im Sine des Arbeitsrechts?
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Urlaubsentgeld ist dch nichts anderes als Urlaubsgeld. Und das ist soweit ich weiß keine Leistung die gezahlt werden muss. Im Gegenteil viele AG die früher Urlaubsgeld gezahlt haben, zahlen keines mehr. Verwechseldt du das vielleicht mit Urlaub und meinst dir würde nun kein Urlaub mehr zustehen?

Hallo..
also übersetzt steht dort... dass Urlaubsgeld sowie Feiertage nicht bezahlt werden, da die Bezahlung schon im Stundenlohn enthalten ist.
Dies ist jedoch nicht zulässig, weil jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat, egal ob er auf 400 EUR Basis oder in Vollzeitbeschäftigt ist.
Ich hoffe, dass das die Antwort zu deiner Frage ist, falls nicht schreib mir einfach noch mal..
retrofrage am 30. Juni 2009 23:54 aber woraus begründet sich die Unzulässigkeit solch einer Klausel?
retrofrage am 1. Juli 2009 00:04 wer sagt mir denn, dass ich als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsgeld habe. Wie lautet z.B. ein Paragraph o. Ä. dazu?
Kikyleinschen am 5. Juli 2009 23:10 Ich fasse die beiden Fragen mal zusammen..
(Wie schon gesagt, alles im Lohn/ Gehalt zusammenfassen gilt nicht und ist unzulässig)
Wieso es unzulässig ist.. Jeder hat in einem Arbeitsverhältnis Anspruch auf die Bezahlung der Feiertage. (Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG § 2) Außer du hast vor oder nach einem Feiertag unentschuldigt am Arbeitsplatz gefehlt, dann muss der Arbeitgeber dir diesen nicht zahlen..
Urlaubsgeld muss generell nicht gezahlt werden es hängt davon ab, was in deinem Arbeitsbertrag steht bzw. was im Traifvertrag steht. Diesen solltest du dir mal raus suchen und dort nochmal nachschauen..
Es ist halt die Frage, ob du dort bleiben oder gehen willst. Denn wenn du solche Ansprüche stellst, kann es sein, dass der Arbeitgeber kurzen Prozess macht und dir die Kündigung in die Hand drückt.. :(
Wenn du noch Fragen hast, frag einfach..
hä? OB ich Entgelt oder Geld sage, das ist doch gleichbedeutend.
Ich hoffe, es folgen noch Antworten seitens von Experten oder kann mir jemand sagen, ob ich diese Frage direkt an einen Experten im Bereich "Arbeitsrecht" stellen kann?
na bitte dann ist doch alles klar, deine Klausel ist rechtens, dir wird kein Urlaubsgeld gezahlt. Was ist daran nicht zu verstehen?
ich glaube du hast meine Frage nicht sorgfältig durchgelesen, nochmal für dich: jobber. de sagt, dass, wenn ein Arbeitsvertrag eine Klausel beinhaltet mit der Aussage, dass in dem Stundenlohn bereits Urlaubsgeld usw. enthalten ist, ist es UNRECHTENS. Meine Frage dazu lautet: Inwiefern ist das unrechtens?
du hast Recht ... zu später Stunde wirklich falsch gelesen. Dann bleibt nur zu sagen, ich seh darin nichts unrechtes. Aber schau dich doch mal bei Arbeitsrecht.de um.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/RechtA-Z/mz/urlaubsgeld.php
wenn man nichts dazu sagen kann, bitte auch nichts dazu schreiben. Danke!!! Denn der Hinweis auf übliche Seiten zu diesem Thema ist überflüssig, da ich es mir doch gerne von einem Normalverbraucher erklären. (Daher gibt es doch gutefrage.net-oder habe ich das was Falsches verstanden?!)
''OB ich Entgelt oder Geld sage, das ist doch gleichbedeutend.''
Nicht bei Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt. Da gibt es Unterschiede.
Urlaubsgeld = vereinbarte Leistung, die nicht jeder Arbeitnehmer bekommt
Urlaubsentgelt = gesetzlich geregelt (also für alle Arbeitnehmer - ohne Wenn und Aber - zu zahlen)
bitmap was kann du zu meiner Frage sagen, hoffe auf dein breites Wissen, danke dir schon vorher.
Ich antworte in der anderen (gleichlautenden) Frage.
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