Ich habe das Problem das ich keinen Arbeitsvertrag habe bin aber schon 4 Jahre angestell. Arbeite 40h Stunden Woche in der Gastronomie und mein Chef berechnet mir einen Urlaubstag mit 6h statt mit 8h, gibt es da irgentwo was niedergeschrieben das er mir 8h berechnen muß. Brauche richtige Fakten denn im Arbeitsgesetz steht keine Stundenzahl. Oder wird das irgentwie berechnet.
Nein, in der Gastronomie ist die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag 5,71 Std. ( 40 Std. : 7 Tage). Der Chef liegt schon richtig.
ein Urlaubstag zähl als ganzer arbeitstag, nix mit stundenanzahl

wenn Du 40 Std die Woche arbeitest, sind das bei 5 Tagen 8 Std. Aber Arbeiten ohne Vertrag ist sträflich, Du hast keinerlei rechtliche Grundlagen...schnellstens auf einen Vertrag bestehen.
ErsterSchnee am 17. Juli 2009 13:13 Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen! Wann spricht sich das endlich mal rum?

Du hast doch Urlaubstage keine Urlaubsstunden. Von daher ist es vollkommen egal, ob Du 40, 20 oder 60 Stunden in der Woche arbeitest. Pro freiem Tag wird ein Urlaubstag angerechnet.
Bei einer Person die 4 Std. täglich arbeitet, wenn sie Urlaub hat, fehlt sie 4 Std., bei 8 Std., fehlt die Person 8 Std. usw. Ein Urlaubstag ist entsprechend der Stundenzahl, die der Mitarbeiter täglich leistet, zu vergleichen.

Der Urlaub wird nicht nach Arbeitsstunden berechnet,sondern nach ganzen Urlaubstagen.
Auch in der Gastronomie gibt es nur eine 5 Tage Woche, es sei denn, ist ein Saisonbetrieb.