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urlaubsanspruch teilzeit

gefragt von tanjaZdf am 04.09.2008 um 15:54 Uhr

hi ihr. momentan hab ich 24 tage urlaubsanspruch im jahr bei einer 40 std woche (5 tagewoche) ab oktober hab ich eine 24 std woche (3 tage woche). verringert sich dadurch mein urlaubsanspruch von 24 tagen im jahr?

danke


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe tanja,

gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und du hast nun zum zweiten Mal nach der gleichen Sache gefragt. Das wäre aber gar nicht nötig geqwesen, da man Dir ja auch schon kompetent auf Deine erste Frage geantwortet hat. Vielleicht solltest Du die Antworten erst einmal min Ruhe durchlesen anstatt nach kurzer noch einmal das Gleiche zu fragen.

Ich möchte Dich bitten, bei Deinen nächsten Fragen darauf zu achten, dass sich die Fragen nicht wiederholen. Damit verärgerst Du dann auch keinen und geholfen wird einem in der Regel hier auf Gute Frage. Manchmal muss man nur ein bisschen Geduld haben.

Vielen Dank für Dein Verständnis Ben vom gutefrage.net-Support

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Resistance
beantwortet von Resistance am 4. September 2008 15:58
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. September 2008 15:57
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Ja, du hast also bis 30.09.08 Anspruch auf 18 Tage und danach noch auf 4..also 2/3 des Resturlaubes von 6 Tagen


anonym
beantwortet von lenchen301102 am 4. September 2008 15:57
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entweder ihr bleibt bei den 24 Tagen, dann musst du aber bei einer ganzen Woche Urlaub auch immer 5 Tage nehmen und nicht nur 3, obwohl du nur 3 Tage arbeitest, oder dein AG reduziert den Urlaub so angemessen, dass du nur deine wirklichen Arbeitstage frei nehmen musst. Es kommt dann darauf an ob im Vertrag dann Arbeitstage steht und die definiert sind auf 3 Tag.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 4. September 2008 15:58
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Aus Ratgeber Recht: (Passt genau auf deinen Fall!)

Beispiel 1: Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet nur 3 Arbeitstage pro Woche. Vorausgesetzt, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, dann beträgt der Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten 30 : 5 x 3 = 18 Urlaubstage. Da er nur 3 Tage in der Woche arbeitet, werden auch nur diese Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubs verrechnet, so dass der Teilzeitbeschäftigte letztlich - genau wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen - sechs Wochen seinen Arbeitsplatz nicht sieht.

Kommentar von tanjaZdf am 4. September 2008 16:02

ok super vielen dank für die antworten

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 4. September 2008 16:16

In diesem Fall muss ein AN für eine Urlaubswoche allerdings auch 3 Tage Urlaub nehmen, nämlich diejenigen, an denen er gearbeitet hätte. Womit er mit 18 Urlaubstagen auf einen Gesamturlaub von 6 Wochen kommt.


wim50
beantwortet von wim50 am 4. September 2008 15:59
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Zusatzurlaub kann sich verringern, der Grundurlaub bleibt unverändert. Dann hat dein Urlaubstag nicht mehr 8, sondern nur noch knapp 5 Std und entsprechend geringer ist die Vergütung pro Urlaubstag.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 4. September 2008 16:01
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Gerade bei Teilzeitkräften ist die richtige Berechnung gar nicht so einfach, wobei den Teilzeitkräften meist mehr Urlaub zusteht, als allgemein angenommen wird.

Zunächst einmal richtet sich der Urlaubsanspruch danach, was vergleichbare Vollzeitkräfte in dem gleichen Betrieb bekommen, soweit eine Differenzierung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, bzw. dem Alter, etc. vorgenommen wird, falls nicht ohnehin eine kollektive Vereinbarung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) besteht.

Arbeitet beispielsweise eine Teilzeitkraft an genau so vielen Tagen, wie eine Vollzeitkraft, aber eben nur weniger Stunden (bspw. nur vormittags), steht beiden gleich viel Urlaub zu!

Komplizierter wird es dann, wenn die Teilzeitarbeit nur an bestimmten Tagen erfolgt, also bspw. nur Montag, Mittwoch und Freitag.

Dann besteht der Urlaubsanspruch in Relation zur Vollzeitkraft unter Berücksichtigung der Arbeitstage; also Fünftagewoche oder Sechstagewoche. Bei dem Beispiel mit drei Arbeitstagen, wäre der Urlaubsanspruch dann die Hälfte der Vollzeitkraft bei der Sechstagewoche und 3/5 (= 60%) bei der Fünftagewoche. Bekommt die Vollzeitkraft 30 Tage, bekommt die Teilzeitkraft dann 15 Tage, bzw. 18 Tage.

Oftmals erfolgt die Teilzeitarbeit aber an unterschiedlichen Tagen und/oder mit unterschiedlicher Stundenzahl, da ja gerade Teilzeitkräfte gerne eingesetzt werden, um Arbeitsspitzen zu bewältigen; insbesondere in der Gastronomie und im Einzelhandel.

Zunächst einmal muss dann der Wochendurchschnitt errechnet werden, wobei ein längerer Zeitraum zu Grunde zu legen ist; üblicherweise drei Monate. Bestehen aber starke saisonale Schwankungen, muss notfalls sogar der Jahresdurchschnitt errechnet werden, welcher dann in Relation zur Vollzeitkraft gesetzt werden muss. Arbeitet bspw. eine Teilzeitkraft schwankend an zwei bis fünf Tagen in der Woche und es ergibt sich ein Durchschnittswert von drei Tagen, stehen der Teilzeitkraft wie im obigen Beispiel 15 Urlaubstage zu, wenn Vollzeitkräfte an sechs Tage arbeiten und 30 Tage Urlaub im Jahr erhalten.

Wichtig ist aber vor allem, dass Teilzeitkräfte aber auch nur für die Tage Urlaub nehmen müssen, an denen sie sonst auch arbeiten. Im Beispiel reichen die 15 Urlaubstage daher nicht etwa nur für zweieinhalb Wochen, sondern für fünf Wochen, wenn der Durchschnitt bei drei Arbeitstagen pro Woche liegt.


moon73
beantwortet von moon73 am 4. September 2008 16:01
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Ja dein Urlaubsanspruch verringert sich. Du hättest 15 Tage Urlaub für das gesamte Jahr bei einer 3 Tage Woche, also hast du für die Monate Oktober bis Dezember Anspruch auf aufgerundet 4 Tage und für die Monate Januar bis September Anspruch auf 18 Tage Urlaub. Das macht insgesamt einen Jahresanspruch von 22 Tagen Urlaub.


anonym
beantwortet von tiedefritz am 4. September 2008 16:04
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Die Berechnung ist so wie fourseasons das gesagt hat. In deinem Fall 24:5x3=14,4. Mein Chef hat mir dann 14,5 Tage zugestanden.


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