Hätte gern mal gewußt ob ich Anspruch darauf habe 2 Wochen Urlaub in den Schulferien zu nehmen?Habe 1 schulpflichtiges Kind.In welchen Schulferien ist egal.Gibt es das irgendwo gesetzlich verankert zum Nachlesen?Danke für Eure Bemühungen.

In § 7, Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes heisst es:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Daraus lässt sich zumindest ableiten, dass Du als Mutter eines schulpflichtigen Kindes bei der Terminierung des Urlaubs bevorzugt zu behandeln bist (Vorrang unter sozialen Gesichtspunkten).
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
mal dort etwas schauen und rumstöbern
Danke habe aber dazu leider nichts gefunden ;(
Danke!Das hilft mir weiter bei der Argumentierung!