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Urlaubsanspruch?Recht auf Urlaub in den Ferien?

gefragt von anna74rganna74rg am 17.05.2009 um 21:06 Uhr

Hätte gern mal gewußt ob ich Anspruch darauf habe 2 Wochen Urlaub in den Schulferien zu nehmen?Habe 1 schulpflichtiges Kind.In welchen Schulferien ist egal.Gibt es das irgendwo gesetzlich verankert zum Nachlesen?Danke für Eure Bemühungen.


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 18. Mai 2009 02:31
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Hilfreichste Antwort

In § 7, Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes heisst es:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Daraus lässt sich zumindest ableiten, dass Du als Mutter eines schulpflichtigen Kindes bei der Terminierung des Urlaubs bevorzugt zu behandeln bist (Vorrang unter sozialen Gesichtspunkten).

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 18. Mai 2009 11:21

Danke!Das hilft mir weiter bei der Argumentierung!


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anonym
beantwortet von Mensch890 am 17. Mai 2009 21:16
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http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm

mal dort etwas schauen und rumstöbern

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 17. Mai 2009 21:42

Danke habe aber dazu leider nichts gefunden ;(



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