Hallo zusammmen nach langer krankheit (7.08-1.09) bin ich grade in der wiedereingliederung. heute hat man mir mitgeteilt das mir noch urlaub zu steht. aus dem letzten jahr und auch der urlaub aus diesem jahr. kann das wirklich sein??? vielen dank für die antworten Maus
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Ja, klar. Der darf ja nicht wegen Deiner Krankheit verfallen.

Als Du krank warst hatteste ja keinen Urlaub. Also steht er Dir auch zu. Genieße ihn Gute Besserung weiterhin.

Der letztjährige Urlaub verfällt normalerweise am 31.3., es sei denn er konnte aus zB Krankheitsgründen nicht genommen werden.
Also hast Du wohl noch Urlaub gut. Herzlichen Glückwunsch.
danke schön! könnte ich diesen link mal bitte bekommen! gruß Maus
erweh am 8. August 2009 18:24 Da hatte ich jetzt keinen Link, das hatte ich gerade noch im Kopf. Aber google einfach mal nach "Urlaubsanspruch Verfallsgründe" oder so ähnlich. :~))

Urlaubsansprüche entstehen selbst dann,wenn der Arbeitnehmer im gesamten Kalenderjahr entschuldigt gefehlt hat(etwa wegen Krankheit).
Durch Urteil des BAG vom 24.März 2009-9 AZR 983/07-hat das BAG festgestellt,dass jedenfalls der Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr wegen Krankheit nicht mehr verfällt,wohl aber der darüber hinausgehende Urlaub.
Ja. Wurde dieses Jahr entschieden. Urlaub kann nicht wegfallen bei längerer Krankheit und bleibt bestehen auch als Alturlaub.
ich war immer der meinung das zumindestens der aus dem letzten jahr verfallen ist! ich kanns immer noch nicht glauben, sorry!
Nein, das wäre ja frech. Auch wenn einem das jetzt unverschämt vorkommt, der Urlaub bleibt bestehen.