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urlaubsanspruch nach langer krankheit...

gefragt von Maus462951Maus462951 am 07.08.2009 um 17:14 Uhr

Hallo zusammmen nach langer krankheit (7.08-1.09) bin ich grade in der wiedereingliederung. heute hat man mir mitgeteilt das mir noch urlaub zu steht. aus dem letzten jahr und auch der urlaub aus diesem jahr. kann das wirklich sein??? vielen dank für die antworten Maus


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 7. August 2009 17:15
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Ja, klar. Der darf ja nicht wegen Deiner Krankheit verfallen.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaus462951 am 7. August 2009 17:17

ich war immer der meinung das zumindestens der aus dem letzten jahr verfallen ist! ich kanns immer noch nicht glauben, sorry!

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 7. August 2009 17:20

Nein, das wäre ja frech. Auch wenn einem das jetzt unverschämt vorkommt, der Urlaub bleibt bestehen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. August 2009 17:15
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Urlaub verfällt nicht durch Krankheit.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 7. August 2009 17:15
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Ja, Urlaub verfällt nicht durch Krankheit


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 7. August 2009 17:16
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Als Du krank warst hatteste ja keinen Urlaub. Also steht er Dir auch zu. Genieße ihn Gute Besserung weiterhin.


erweh
beantwortet von erweh am 7. August 2009 17:17
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Der letztjährige Urlaub verfällt normalerweise am 31.3., es sei denn er konnte aus zB Krankheitsgründen nicht genommen werden.

Also hast Du wohl noch Urlaub gut. Herzlichen Glückwunsch.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaus462951 am 7. August 2009 17:20

danke schön! könnte ich diesen link mal bitte bekommen! gruß Maus

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 8. August 2009 18:24

Da hatte ich jetzt keinen Link, das hatte ich gerade noch im Kopf. Aber google einfach mal nach "Urlaubsanspruch Verfallsgründe" oder so ähnlich. :~))


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 7. August 2009 17:55
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Urlaubsansprüche entstehen selbst dann,wenn der Arbeitnehmer im gesamten Kalenderjahr entschuldigt gefehlt hat(etwa wegen Krankheit).

Durch Urteil des BAG vom 24.März 2009-9 AZR 983/07-hat das BAG festgestellt,dass jedenfalls der Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr wegen Krankheit nicht mehr verfällt,wohl aber der darüber hinausgehende Urlaub.


anonym
beantwortet von Pammie am 7. August 2009 17:16
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ja, ist richtig


anonym
beantwortet von sanbrasil am 8. August 2009 15:02
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Ja. Wurde dieses Jahr entschieden. Urlaub kann nicht wegfallen bei längerer Krankheit und bleibt bestehen auch als Alturlaub.


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