Urlaubsanspruch bei Teilzeit, 20 Stunden Woche

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Du hast den gleichen Urlaubsanspruch,egal ob du acht Stunden arbeitest oder nur fünf Stunden pro Tag.Der Urlaub wird nicht nach Arbeitsstunden berechnet,sondern nach Werktagen (sechs Tage/Woche) oder nach Arbeitstagen(fünf Tage/Woche) .Es bleibt also bei einem Urlaubsanspruch von 29 Tagen.

Danke für den Stern.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html

Im Bundesurlaubsgesetz ist keine Rede von Stunden. Es kommt einzig und alleine auf die Anzahl der Wochenarbeitstage an. 24 sind das gesetzl. Minimum bei einer 6-Tage-Woche. Gewährt der AG den Vollzeitkräften bei einer 5-Tage-Woche 29 Tage, sind auch der Teilzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zu gewähren.

Es wird auch kein Resturlaubsanspruch aus der Zeit der 40-Std. irgendwie umgerechnet!!!

29 Tage.

Nimmst halt weiterhin pro freien Tag den du haben möchtest, einen Urlaubstag.

Dein Urlaubsanspruch ändert sich nicht durch eine geringere Stundenzahl. Sind es 29 Werktage oder Arbeitstage, dass ist ausschlaggebend.

Die Anzahl Urlaubstage bezieht sich in der Regel auf eine 5-Tage-Woche.
Dabei ist es egal wie lang die wöchentlich Arbeitszeit ist, wenn an 5 Tagen pro Woche gearbeitet wird. Je nach wöchentlicher Arbeitszeit hat ein Urlaubstag beispielsweise 8 oder nur 4 Stunden.

Wenn nur an 3 Tagen pro Woche gearbeitet wird, dann wird er Urlaubsanspruch wie folgt errechnet:
29 : 5 x 3
Uraubsanspruch geteilt durch 5 (übliche Arbeitstage) mal tatsächlich zu arbeitende Wochentage - dann ergibt sich der Urlaubsanspruch.