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Urlaubsanspruch bei Kündigung - verfällt der Urlaub?

gefragt von FridaGT am 17.09.2008 um 21:49 Uhr

Folgender Fall: ein Freund von mir möchte kündigen, in seinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Er möchte zum 31.10. kündigen. Eigentlich hätte er im November drei Wochen Urlaub, d.h. er hat bei seinem jetzigen Arbeitgeber noch 15 Tage Urlaubsanspruch. Den Urlaub kann er wahrscheinlich bis Ende Oktober NICHT nehmen. Wie ist da nun die Regelung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nicht genommenen Urlaub auszuzahlen oder verfällt der dann einfach?


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baer1
beantwortet von baer1 am 17. September 2008 21:51
3x
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Er ist verpflichtet ihn auszuzahlen.


Woman1617
beantwortet von Woman1617 am 17. September 2008 21:51
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Er muss es auszahlen!


regideur
beantwortet von regideur am 17. September 2008 21:52
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Urlaub verfällt auch bei Kündigung nicht. Ausbezahlen lassen! Ihm stehen 10/12 des Jahresurlaubs zu.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 17. September 2008 21:52
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Verfallen tut gar nichts. entweder er nimmt den Urlaub oder er wird ausbezahlt. Das ist reine Verhandlungssache und sollte keine Probleme geben.


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. September 2008 21:53
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Der Urlaub verfällt nicht.


anonym
beantwortet von Lea2006 am 17. September 2008 21:53
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Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.


bgd24
beantwortet von bgd24 am 17. September 2008 21:54
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Urlaub auszahlen - ich dachte Urlaub soll zur erholung sein und keine Geldvermehrung

Kommentar von FridaGT am 17. September 2008 21:56

Naja, aber wenn der Urlaub doch jetzt wegen der Kündigung nicht mehr gewährt werden KANN? Im Oktober sind schon so viele andere Kollegen im Urlaub, da kann er ihn wohl nicht nehmen.

Kommentar von Simple_avatar10smallbgd24 am 17. September 2008 23:02

Da sind noch über 30 Arbeitstage, da werden 15 Tage drin sein


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