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Urlaubsanspruch bei Kündigung des Arbeitnehmers während des Urlaubs

gefragt von VidCiciousVidCicious am 16.06.2008 um 10:28 Uhr

Eine Bekannte hat nach Dauer der Firmenzugehörigkeit einen vertraglichen Anspruch auf 13 Tage Urlaub.Davon sind 7 bereits genommen. Ein Urlaubsgeld wird nicht bezahlt. Jetzt wurde ihr ein 18 tägiger Urlaub bewilligt. Es bietet sich die Möglichkeit, zu einer anderen Firma zu wechseln, das entscheidende Gespräch findet in ihrem Urlaub statt. Was passiert, wenn sie dann kündigt? Darf sie den Urlaub überhaupt antreten? Was passiert mit den Urlaubstagen, die sie zwar bewilligt bekam, aber dann zuviel genommen hätte ? Muss sie den Urlaub abbrechen ?

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beruf x 14.613 arbeitsrecht x 2.177 urlaubsanspruch x 189

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ReSpe
beantwortet von ReSpe am 16. Juni 2008 10:31
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Hilfreichste Antwort

Den Anspruch den sie hat der berechnet sich natürlich auf Grundlage der Zeit der Zugehörigkeit. Nicht immer ist es jedoch abzusehen, dass man auch bis Jahresende im Unternehmen bleibt. Hier hat der AG natürlich das Recht die zu viel genommenen Tage über Gehaltskürzung ls unbezahlten Urlaub zu berechnen.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juni 2008 10:42
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Der Urlaubsansppruch wird nicht dur eine eventuell geplante Kündigung tangiert! Man beachte jedoch die Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, seinen alten Urlaubsanspruch beim aten Arbeitgeber vol auzuschöpfen.


heligirl
beantwortet von heligirl am 16. Juni 2008 10:32
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Hä? Sie bekommt 18 Tage bewilligt, obwohl sie nur noch 8 hat? Dann scheint der Arbeitgeber sehr nett zu sein und sollte nicht ausgenutzt zu werden. Also offene Karten, wenn sie kündigen will. Vielleicht können sie sich finanziell einigen, wenn sie schon was gebucht hat.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 16. Juni 2008 10:31
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Nein, aber sie muss im neuen Betrieb angeben das sie schon Urlaub für das ganze Jahr hatte.


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