VidCicious am 16.06.2008 um 10:28 Uhr
Eine Bekannte hat nach Dauer der Firmenzugehörigkeit einen vertraglichen Anspruch auf 13 Tage Urlaub.Davon sind 7 bereits genommen. Ein Urlaubsgeld wird nicht bezahlt. Jetzt wurde ihr ein 18 tägiger Urlaub bewilligt. Es bietet sich die Möglichkeit, zu einer anderen Firma zu wechseln, das entscheidende Gespräch findet in ihrem Urlaub statt. Was passiert, wenn sie dann kündigt? Darf sie den Urlaub überhaupt antreten? Was passiert mit den Urlaubstagen, die sie zwar bewilligt bekam, aber dann zuviel genommen hätte ? Muss sie den Urlaub abbrechen ?
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Den Anspruch den sie hat der berechnet sich natürlich auf Grundlage der Zeit der Zugehörigkeit. Nicht immer ist es jedoch abzusehen, dass man auch bis Jahresende im Unternehmen bleibt. Hier hat der AG natürlich das Recht die zu viel genommenen Tage über Gehaltskürzung ls unbezahlten Urlaub zu berechnen.

Nein, aber sie muss im neuen Betrieb angeben das sie schon Urlaub für das ganze Jahr hatte.

Hä? Sie bekommt 18 Tage bewilligt, obwohl sie nur noch 8 hat? Dann scheint der Arbeitgeber sehr nett zu sein und sollte nicht ausgenutzt zu werden. Also offene Karten, wenn sie kündigen will. Vielleicht können sie sich finanziell einigen, wenn sie schon was gebucht hat.

Der Urlaubsansppruch wird nicht dur eine eventuell geplante Kündigung tangiert! Man beachte jedoch die Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, seinen alten Urlaubsanspruch beim aten Arbeitgeber vol auzuschöpfen.