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Urlaubsanspruch bei befristeten Verträgen?

gefragt von TonicaTonica am 03.11.2009 um 22:49 Uhr

Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma und seit heute ist wohl klar, das ich den Vertrag nicht verlängern werde. Ich habe noch meinen ganzen Urlaubsanspruch von diesem Jahr. Ich wolle heute einen Urlaubsantrag stellen, weil das Jahr bald zuende ist und ich erst jetzt einen vollen Urlaubsanspruch erworben habe. Mein Arbeitgeber hat mir an den Kopf geworfen, das ich keinen Urlaub bekomme, solange ich einen Einsatz habe ( inzwischen 1 Jahr) und ich mich erholen kann, wenn ich arbeitslos bin. Ich bin völlig ratlos, was jetzt? L.G.


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nicknack72
beantwortet von nicknack72 am 3. November 2009 22:50
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Du hast auf den Urlaub Anspruch, soweit würde es noch kommen.....


anonym
beantwortet von chicaBlue am 3. November 2009 22:51
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Zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Der wird denen die Hölle heißmachen. Und das ist gut so.

Kommentar von Berny2 am 3. November 2009 22:58

und wenn die Angelegenheit aussergerichtlich entschieden wird, wir er selbst den Anwalt bezahlen müssen. Er kann jedoch kostenlos beim Sozialgericht den AG verklagen. Dafür müssten jedoch etliche Beweismittel verfügbar sein. Ich würd's nicht machen, zuviel Stress. Der beklagte AG wird tausend Zeugen bieten, die bestätigen, dass ihm doch Urlaub angeboten wurde....: Vergiss' es!


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 3. November 2009 22:51
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Hast Urlaubsanspruch. Steht auch im Arbeitsvertrag. Wenn nicht dann geh vors Arbeitsgericht, da gewinnste in jedem Fall.

Kommentar von Berny2 am 3. November 2009 22:58

Grundsätzlich haste recht. Aber...: siehe hierüber.


dogit
beantwortet von dogit am 3. November 2009 22:51
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schau mal hier, daran muss dein Arbeitgeber sich auch halten, ob er will oder nicht! http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 3. November 2009 22:50
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winfaq
beantwortet von winfaq am 3. November 2009 22:52
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In der Regel ist in DE je nach Alter und / oder Behinderungsgrad 2 Tage je Monat üblich und kannst als Faustformel anwenden. Genau kann man es nur sagen, wenn man dein Alter kennt und was im Arbeitsvertrag steht.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 6. November 2009 00:20

Der Urlaubsanspruch passt schon, liegt zwar am unterstem Limit, ist aber noch im Rahmen des Gesetztes. ABER! und das sollte mal allen klar werden, ich arbeite, bekomme keinen Urlaub und werde rausgeschmissen. Den Urlaub bezahlen wir alle mit unseren Arbeitslosenbeiträgen. Und ich bin sicher kein Einzelfall. L.G.


winfaq
beantwortet von winfaq am 3. November 2009 22:53
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reich deinenUrlaub bei der Krankenkasse ein, hast es halt am Magen oder Burn Out Syndrom...

Kommentar von Berny2 am 3. November 2009 22:59

Du hast kein Syndrom?


anonym
beantwortet von Berny2 am 3. November 2009 22:54
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Falls Du in einer Gewerkschaft bist, kannste Dich dort beraten lassen. Wenn Du den Rechtsweg beschreiten würdest, würdeste garantiert die Arbeitsstelle verlieren. Teufelskreis...

Bin selbst ratlos, leider.


anonym
beantwortet von bruno74 am 3. November 2009 22:54
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Da hilft dir wohl nur ne Rechtberatung. Dir stehen ja mindestens 24 Tage im Jahr zu. Und darauf hast du einen Anspruch.


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