LadySarah11 am 27.01.2009 um 12:34 Uhr
Hier mal was für die Experten im Thema Arbeits- und Beamtenrecht: Ich diskutiere gerade mit meiner Kollegin über das Thema Urlaubsanspruch. Im Jahr 2005 wurde doch der BAT durch den TVöD "ersetzt". Vorher war es ja so, dass Angestellte 33 Tage Urlaub erhalten, wenn sie älter als 50 Jahre sind. Im TVöD gibt es diese Regelung nun nicht mehr, da erhöht sich der Urlaub nicht mehr, wenn man 50 wird sondern bleibt bei den 30 Tagen. Hat das auch Einfluss auf den Urlaubsanspruch der Beamten? Meine Kollegin wird demnächst 50 und hat von der Personalabteilung die Auskunft bekommen, ihr Urlaub würde bei 30 Tagen bleiben und sich nicht erhöhen. Stimmt das überhaupt? Schließlich beruht doch der Urlaubsanspruch der Beamten auf ner ganz anderen Rechtsgrundlage. Oder?

Heißt das, die Beamten sollten jetzt 50 Tage Urlaub haben? Na Prost Mahlzeit, das wärs doch *lol
Soweit ich weiß, gilt bei Beamten immer noch diese Urlaubsregelung:
vor dem vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
ab dem vollendeten 30. Lebensjahr 29 Arbeitstage,
ab dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
LadySarah11 am 27. Januar 2009 13:52 Also erhalten sie nicht ab 50 nochmal drei Tage mehr?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Über 50jährige Angestellte im öffentlichen Dienst haben drei Tage mehr Urlaub als gleichaltrige Beamte.
Nu is ja gut. Brauchst mich ja nicht gleich so anzufahren.