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Urlaubsanpruch

gefragt von Lunali am 28.04.2008 um 9:40 Uhr

super hab nur noch eine frage:-)ich habe noch ca.7Urlaubstage habe ich die Wahl ob ich den Urlaub in Tagen oder als geld möchte?


Support
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Liebe/r Lunali,

zunächst mal herzlich Willkommen auf gutefrage.net. Viele Fragen zu einem Thema zu stellen, bringt dir nicht sehr viel. Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage solltest du über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

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Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 28. April 2008 09:41
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Frag deinen Chef.


Klugscheisserle
beantwortet von Klugscheisserle am 28. April 2008 09:44
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Die Wahl hast du nicht. Urlaub ist eigentlich als Auszeit gedacht, um die Artbeitsleistung zu erhalten. In Ausnahmefällen machen Chefs das schonmal, ist aber nicht so vom Gesetz vorgesehen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. April 2008 09:46

Doch, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung vom Gesetz her zugelassen.

Kommentar von 9d94601e84629bebe63f4195175379cbsmallKlugscheisserle am 28. April 2008 18:31

Aber dann kommts ja aufs gleiche raus, ob man sich die Tage auszahlen lässt, oder für die Tage zusätzlich das Gehalt bekommt und schon einen neuen ob hat. ;)


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 09:42
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Wenn Du keine Möglichkeit hast, den Urlaub zu nehmen, dann kann er abgegolten werden. Dabei bleibt aber nicht viel Geld übrig. Bedenke, dass Du nur anteilig Jahresurlaub für 5 Monate erhältst.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 28. April 2008 10:00
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Spreche mal ein ruhiges Wort mit Deinem Chef. Normal kannst Du Resturlaub bis zum 31.03. des Folgejahr nehmen. Aber wenn ein gutes Verhältnis besteht, dann kann man das schon mal besprechen.


Patron
beantwortet von Patron am 28. April 2008 11:03
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möglich ist beides, kannst du auswählen. wegen des anspruchs auf anrechnung für arbeitslosengeldberechtigung ist es aber immer besser, den urlaub richtig zu nehmen, so dass er als beschäftigungszeit auf der lohnsteuerkarte eingetragen ist. das würde bei reiner geldauszahlung die beschäftigungszeit verkürzen!







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