Urlaubsabgeltung einklagen?
Hallo, ich habe zum letzten Monat den 21. In der Probezeit gekündigt. In dieser Kündigung habe ich bereits um schriftliche Klärung des entstandennen Urlaubsanspruches gebeten. Das sing nach der 12tel Regelung 10 Tage. 1. Tag bereits bekommen also noch 9 Tage. Ich wollte wissen ob ich diese jetzt noch nehmen darf oder eine Abgeltung erhalte. Leider habe ich nicht wie von mir gewünscht eine schriftliche Antwort bekommen sondern nur eine Mündliche: In der Probezeit hätte man keinen Urlaubsanspruch und daher bekomm ich keinen und auch nichts abgegolten. Ich habe am Folgetag meinem damaligen Arbeitgeber die Bundesurlaubsgesetze in Kopie mitgebracht. Die Antwort darauf war dann nur noch sie hat noch nie gezahlt und sie weiß sowie so nichts das macht alles das Steuerbüro. Anfang diesen Monats habe ich dann nur das Geld ohne Abgeltung überwiesen bekommen. Habe dann ein Schreiben fertig gemacht mit den Forderungen und eine Frist bis zum letzten Donnerstag gesetzt. Ich habe ihr die Möglichkeit der Überweisung des fehlenden Betrages oder Schriftliche Antwort gegeben. 2. Tage vor Fristende habe ich alle anderen Unterlagen erhalten. Die letzte Abrechnung sebstverständlich ohne Urlaubsabgeltung. Zeugnis, Gesundheitszeugnis etc. Aber keine Antwort auf meinen Brief der Nachweislich per Einschreiben angekommen ist. Bis heute ist weder Geld noch Antwort da. Das Steuerbüro hat jedoch in der Bescheinigug für das Amt ggf. Noch Urlaubsabgeltung eingetragen. Die wissen also das da eigentlich noch was wäre. Jedoch wurde es wohl einfach nicht umgesetzt in der Abrechnung. Die Abrechnungen haben alle 6 für den Zeitraum vom 10.4 bis zum 21.09 keinerlei Informationen zu Urlaubstagen/anspruch. Das wurde einfach weggelassen. Auch der genomme 1 Tag zu Pfingsten ist nirgendwo ersichtlich. Habe nur meine Eigene Auflistung an welchen Tagen ich von wann bis wann arbeiten war Urlaub hatte bzw. Krank war.
Jetzt nachdem ich keine Antworten bekam möchte ich Sie gern wie im Brief versprochen verklagen. Am liebsten ohne Anwalt da sonst das Kosten nutzen Verhältnis nicht lohnen würde.
Jetzt ist die Frage ist das wirklich sinnvoll oder hat sie sich mit den fehlenden Schriftlichen Antworten quasi abgesichert? Kann sie jetzt einfach behaupten ich hätte Urlaub gehabt oder muss sie das auch beweisen? Sie hat keinerlei vor mir gestellte Urlaubsanträge in der Hand.
Intressant zu wissen ist noch dass im Vertrag eine 3 Monatige Anschlussfrist festgelegt ist. Und man sein Anliegen schriftlich mitzuteilen hat, welches ich ja erfüllt habe mit dem Einschreiben.
Wenn noch irgendwelche Fakten für die Fragenbeantwortung nötig sind bitte einfach fragen.
2 Antworten
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist grundsätzlich ohne Anwalt möglich. Zudem wird zunächst ohnehin ein Gütetermin angesetzt. Bis zu diesem Punkt ist das Verfahren vor dem Arbeitsgericht kostenfrei, also wenn du ohne RA im Gütetermin eine Lösung findest hast du keine Kosten.
Geh mal zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Dort kannst Du kostenlos Klage erheben und man hilft Dir bei der Formulierung. Nimm alle Unterlagen mit die Du für Deine Klage brauchen könntest (Zeitaufzeichnungen, Abrechnungen, Arbeitsvertrag.....)
Kann sie jetzt einfach behaupten ich hätte Urlaub gehabt oder muss sie das auch beweisen?
Selbstverständlich kann man nicht einfach etwas behaupten. Man muss es auch belegen.
Es gibt noch die Möglichkeit für Dich, vorher beim Bürgertelefon der Bundesregierung für Arbeitsrecht anzurufen. Das kostet 0,14 € / Minute aus dem Festnetz. Erreichen kannst Du das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr - 20.00 Uhr. Die Nr. lautet: (01805) 676713
Bleib auf jeden Fall dran, damit die Verjährung nicht eintritt.