Ich versuche sachlich zu bleiben, auch wenn es mir schwer fällt. Mein Chef hat mir den schon länger genehmigten Urlaub kurzfristig gestrichen aufgrund betrieblicher Gründe. So weit, so gut, dass kann ich noch verstehen, auch wenn es schwer fällt. Aber in Hinblick darauf, dass ich meinen 3 wöchigen Urlaub vor 2 Monaten schon umplanen musste - was mir einen teureren Pauschalurlaub bescherte - wegen betrieblicher Umstände, fehlt mir mittlerweile das Verständnis. Was kann ich tun? Und darf er so etwas wiederholt machen? Ich würde gerne mal wieder zusammen mit meiner Frau Urlaub machen.

In manchen Firmen drängts immer. aber das kann kein Grund sein, ständig den - bereits genehmigten - Urlaub zu versagen. Die Frage ist also nicht wie oft darf der Chef dir den Urlaub streichen, sondern ob es überhaupt wichtige Gründe dafür gibt. Und Mangel an Organisation (Personalplanung) ist kein solcher Grund.

Wenn der Urlaub geplant war, die Reise gebucht war und schon genehmigt war, muss der Chef für die Umkosten aufkommen.
Eine Urlaubsverweigerung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich oder wenn Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer bestehen, die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Im Allgemeinen gilt aber:
die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.
Verweigert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Urlaub zu Unrecht, so hat der Arbeitnehmer unter Umständen einen Schadensersatzanspruch.